Knapp 194.000 Mietrechtsprozesse landeten im Jahr 2020 vor den deutschen Gerichten. Rund 15.000 mal ging es um eine Eigenbedarfskündigung. Was findet sich noch in den Charts der mietrechtlichen Streitigkeiten?
In 28,6 Prozent der Streitfälle ging es um missachtete Vorschriften der Mietpreisbremse, 2019 waren es noch 31,2 Prozent gewesen. Das ergibt die kürzlich vom Deutschen Mieterbund (DMB) vorgelegte Prozess-Statistik 2021. Leicht zugenommen mit 18,1 Prozent (2019: 17,5 Prozent) hat dagegen der zweithäufigste Streitgegenstand: die Betriebskosten. Platz 3 auf der Hitliste: Streitigkeiten um die Mietkaution mit 17 Prozent.
Verwundern mag, dass die Zahl der Mietrechtsprozesse kontinuierlich sinkt und inzwischen den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung aufweist. Ob das daran liegt, dass mehr Konflikte außergerichtlich beigelegt werden oder ob immer mehr Mieter eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen, kann man beim DMB nur schwer einschätzen.
Beim Berliner Mieterverein (BMV) führt man zwar keine eigene Prozess-Statistik, aber eine Beratungsstatistik. Dass die beiden Statistiken schwer vergleichbar sind, liegt auf der Hand, denn nicht jeder Streit mit dem Vermieter führt zu einem Prozess. Von insgesamt 68.038 Beratungen, die der BMV 2021 durchgeführt hat, wurden knapp 4800 an die Geschäftsstelle zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Spitzenreiter mit 3319 Fällen hier: Kündigungen, wobei wiederum Eigenbedarfskündigungen mit 1398 Beratungen den größten Anteil ausmachten. Insgesamt suchten jedoch die meisten Mitglieder im vergangen Jahr eine Beratungsstelle deshalb auf, weil sie Fragen zur Miethöhe hatten (28,7 Prozent) oder weil es Probleme mit Mängeln gab (24,8 Prozent). Häufige Themen auch: Heizkosten (11,6 Prozent) sowie Probleme im Zusammenhang mit dem Ein- und Auszug (5,8 Prozent).
Birgit Leiß
29.04.2022