Die Energiekosten sind auf einem historischen Hoch. Um die privaten Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung Ende März diverse Maßnahmen beschlossen – ein Überblick.
Ende März haben die Koalitionspartner ihr „Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgestellt. Das Ziel: Privathaushalte zu entlasten, die aktuell stark unter den massiv gestiegenen Preisen für Strom, Heizung und Mobilität leiden.
Das Maßnahmenpaket umfasst eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Energiepreispauschale soll allen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt werden – muss allerdings versteuert werden. In der Beispielrechnung des Bundes bleiben so einem Ledigen in Steuerklasse 1, der 3500 Euro brutto verdient, 159 Euro netto. Wann die Auszahlung erfolgt, ist noch unklar – Teile des Entlastungspakets müssen im Mai noch durch Bundestag und -rat. Das Paket könnte dann zum Juni beschlossen werden. Familien bekommen zusätzlich einen Familienbonus von 100 Euro für jedes Kind.
Alle erwachsenen Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II, Grundsicherung oder Sozialhilfe, „die im Juli 2022 einen Leistungsanspruch haben“, sollen eine Sonderzahlung von circa 200 Euro erhalten. Ob dies bedeutet, dass sie auch in diesem Monat ausgezahlt wird, bleibt offen. In ähnlichen Situationen waren Sonderzahlungen zu Monatsbeginn mit dem Regelsatz ausgezahlt worden.
Außerdem wird die Kraftstoffsteuer drei Monate lang auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Dadurch könnte der Preis für einen Liter Benzin um 35 Cent, für einen Liter Diesel um 17 Cent sinken. Allerdings ist unklar, ob die Ersparnis so bei den Kunden ankommt. Auch hier ist als Startdatum der 1. Juni im Gespräch, was den Sommerurlaub mit dem Auto für viele Menschen vergünstigen würde.
Die Preise im öffentlichen Nahverkehr sollen 90 Tage lang durch ein Ticket („9 für 90“), das 9 Euro monatlich kostet, vergünstigt werden. Starttermin soll der 1. Juni sein, das voraussichtlich bundesweit geltende Ticket für alle sowohl via App als auch an Automaten und Verkaufsstellen erhältlich sein. Die Berliner Verkehrsverbände bitten, keine Abos zu kündigen – auch Stammkunden sollten „von der Entlastung und der erweiterten Gültigkeit profitieren und keinen Aufwand haben“.
Schließlich sieht das Paket noch Maßnahmen für mehr Energieeffizienz vor: den „Ausstieg aus der Gasheizung“. Ab 2024 soll jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen.
Bereits im Januar hatte die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss beschlossen – dieser wurde nun verdoppelt, auf 270 Euro für Wohngeldbezieher. Zweipersonen-Haushalte erhalten 350 Euro, bei größeren Haushalten kommen 70 Euro mehr pro Kopf hinzu. Studierende und Auszubildende, die Bafög beziehen, erhalten 230 Euro. Der Heizkostenzuschuss wird den Empfängern automatisch aufs Konto ausgezahlt. Dies soll spätestens zum Ende des Jahres, vor Eintreffen der Nebenkostenabrechnungen, geschehen.
Außerdem entfällt zum 1. Juli die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, die sich bislang bei Endkunden in der Stromrechnung niedergeschlagen hat.
Katharina Buri
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de
Rentner vergessen?
Nicht alle halten die Maßnahmen für zielgenau und ausreichend, Kritik kommt etwa von den Sozialverbänden. So kritisiert die Diakonie die Maßnahmen als „sozial nicht ausgewogen“ – die Ärmsten würden vergessen. Der Sozialverband VdK mahnt an, dass neben Geringverdienern auch Rentner nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. VdK-Chefin Verena Bentele sagt: „Stattdessen erhalten auch Personen mit guten Einkommen Geld. Das halte ich nicht für fair.“
kb
29.04.2022