Der Senat hat die Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Damit dürfen bis 2028 die Mieten innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent erhöht werden.
Rund 1,5 Millionen Berliner Mieterhaushalte in nicht preisgebundenen Wohnungen können von der Verordnung profitieren. Die Kappungsgrenze greift nur, wenn die Mietspiegelmiete diese übersteigt und eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete einen Anstieg um mehr als 15 Prozent in drei Jahren ermöglichen würde. Die Begrenzung ist daher vor allem für niedrige Mieten relevant. Für Wohnungen mit Mietpreisbindung gilt diese Regel nicht. In den rund 350.000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen sind Mieterhöhungen bis Ende 2023 ausgeschlossen.
Bundesweit gilt eine Kappungsgrenze von 20 Prozent. Weil Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt hat, kann der Senat die Grenze auf 15 Prozent absenken. „Wir müssen die Mieterinnen und Mieter umfassend vor Mietsprüngen und vor Verdrängung aus ihren Wohnquartieren schützen“, sagt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Er appelliert an die Bundesregierung, die Kappungsgrenze, wie im Koalitionsvertrag beschlossen, von 15 auf 11 Prozent kurzfristig abzusenken.
„Zusätzlich brauchen die Städte und Gemeinden endlich wieder eine erfolgversprechende Möglichkeit zur Verfolgung von überhöhten Mietpreisen“, so Andreas Geisel. Dafür liegt seit über einem Jahr ein Vorschlag des Bundesrats zur Verbesserung des Wirtschaftsstrafgesetzes vor.
Jens Sethmann
26.04.2023