Für die Beratung von Mieter:innen der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu den dort geltenden besonderen Mietregelungen hat der Senat eine Ombudsstelle eingerichtet. In Streitfällen findet dort auch eine Schlichtung statt.
Durch das Wohnraumversorgungsgesetz und die Kooperationsvereinbarung sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM sowie die klassischen Wohnungsbestände der Berlinovo besonderen Regelungen unterworfen. So werden nach dem „Leistbarkeitsversprechen“ Mieterhöhungen gekappt, wenn die Nettomiete 27 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Modernisierungen dürfen höchstens zu Mietsteigerungen von zwei Euro pro Quadratmeter führen. Außerdem wird der Wohnungstausch unter Beibehaltung der alten Quadratmetermiete ermöglicht.
Wenn es bei der Umsetzung dieser nicht ganz einfachen Sonderregeln Probleme gibt, können sich die insgesamt 360.000 Mietparteien der landeseigenen Wohnungsunternehmen nun an die neue Ombudsstelle wenden. Sie soll unabhängig vom Senat und von den Wohnungsunternehmen beraten, bei Konflikten vermitteln und nötigenfalls ein Schlichtungsverfahren einleiten. Das Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.
Die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) hat damit die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum beauftragt, die für diese Aufgabe an zwei Vor-Ort-Beratungsstellen in Lichtenberg und Charlottenburg wöchentliche Sprechzeiten anbietet. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail melden.
Betrifft das Anliegen nicht die besonderen Regeln der landeseigenen Unternehmen, sondern das allgemeine Mietrecht oder Betriebskosten, vermittelt die Ombudsstelle auch den Kontakt zu den bezirklichen Mieterberatungen oder zu anderen Hilfsangeboten.
Jens Sethmann
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28.04.2024