Der Berliner Behindertenverband (BBV) und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern barrierefreie Milieuschutzgebiete. Häufig würden Umbaumaßnahmen in der Wohnung nicht genehmigt, weil sie als Aufwertung gelten. Kann das sein?
Probleme gibt es nach den Erfahrungen des BBV beim Einbau einer ebenerdigen Dusche, der Entfernung von Türschwellen oder dem Einbau einer Rampe oder eines Treppenlifts. Großzügigere Wohnungsgrundrisse würden prinzipiell nicht genehmigt, obwohl Rollstuhlfahrende mehr Platz brauchen. Das, so der BBV, sei diskriminierend und führe in letzter Konsequenz dazu, dass ältere und behinderte Mieter:innen aus ihrer Wohnung verdrängt werden. In Milieuschutzgebieten muss der Vermietende bauliche Maßnahmen beim Bezirksamt beantragen – und alles, was als luxuriös und nicht dem allgemeinen Standard entsprechend gilt, wird dort abgelehnt. Mietende wiederum haben gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen Anspruch auf Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Treffen hier gesetzlich verbriefte Ansprüche und Vorschriften unvereinbar aufeinander?
Dem Berliner Mieterverein sind keine Fälle bekannt, in denen Bezirksämter den behindertengerechten Umbau abgelehnt haben. Geschäftsführerin Wibke Werner: „Wir gehen davon aus, dass die Bezirksämter den barrierefreien Umbau in Milieuschutzgebieten genehmigen.“ Ansonsten, so Werner, würde dies eine Form der Verdrängung darstellen, die ja eben über den Milieuschutz verhindert werden soll.
Gleichwohl gibt es offenbar Klarstellungsbedarf, daher unterstützt der BMV die Forderung des BBV, die Milieuschutzregelungen zu überprüfen. Ein entsprechender Antrag soll ins Berliner Behindertenparlament eingebracht werden.
Birgit Leiß
28.04.2024