Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss des Berliner Senats, aus der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau auszusteigen, für rechtskräftig erklärt.
Seit Anfang der 70er Jahre subventionierte das Land Berlin Sozialwohnungen, indem es die Differenz zwischen günstiger Sozial- und teurer Kostenmiete trug. Die Mittel waren für einen Förderzeitraum von 15 Jahren bewilligt worden. Um einen Anstieg der Mieten nach Ablauf der Frist verträglich zu gestalten, gewährte die Landesregierung den Vermietern eine so genannte Anschlussförderung. Bereits im Jahr 2003 hatte sich die rot-rote Landesregierung darauf geeinigt, die Förderung zu beenden. Betroffene Vermieter hatten daraufhin Klage gegen das Land Berlin eingereicht.
Die öffentlichen Belange des Landes Berlin überwögen die Interessen der betroffenen Wohnungsbaugesellschaften, auch wenn diese wirtschaftlich stark in Mitleidenschaft gezogen werden, so das Gericht (Bundesverwaltungsgericht Leipzig, 11. Mai 2006 – 5 C 10.05 -).
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das Urteil: „Der Ausstieg aus einem widersinnigen Fördersystem war überfällig, weil es weder sozial- noch finanzpolitisch sinnvoll war“, so BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter.
Vermieter können nun nach dem Stopp der Zuwendungen die so genannte Kostenmiete verlangen, die erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete freifinanzierter Wohnungen liegt. Hier ist nun der Senat gefordert, so der BMV, damit es weder zu unkontrollierten Insolvenzen der Vermieter noch zu unzumutbaren Mietsteigerungen für die Mieter kommt. 6000 Sozialwohnungen waren bislang betroffen. In den meisten Fällen hielten sich die Mieterhöhungen allerdings in Grenzen oder wurden gar nicht vorgenommen. Weitere 20.000 Wohnungen sind nun vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen.
Kristina Simons
MieterMagazin 6/06
Überfälliger Ausstieg: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Stopp der Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau (hier: betroffenes Gebäude in der Passauer/Augsburger Straße)
Foto: Kerstin Zillmer
30.07.2013