Wer wissen will, wo gebrutzelt werden darf, findet alle dafür ausgewiesenen Orte in der Broschüre „Grillen in Berlin“. Dort wird auch auf die „Spielregeln“ hingewiesen, an die sich alle Berliner beim Grillen im Park halten sollten.
Dazu gehört etwa, einen eigenen Grill mitzubringen und nicht auf dem Rasen oder in einem Bodenloch Feuer zu machen. Auch Holz und Kohle sollten selbst mitgebracht werden. Die Senatsverwaltung betont: „Parks liefern kein Brennholz!“ Damit nicht ganze Teile einer Grünanlage in Flammen aufgehen, sollte auf leicht brennbare Flüssigkeiten verzichtet werden. Aus demselben Grund wird auch davor gewarnt, den Grill unter einem Baum aufzustellen: Funkenflug! Zu guter Letzt sollte die Glut nach dem Grillen mit einer mitgebrachten Flasche Wasser sorgfältig gelöscht werden. Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen seinen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeld zahlen – bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5000 Euro.
Lars Klaaßen
MieterMagazin 6/07
Wo darf in Berlin gegrillt werden?
Foto: Christian Muhrbeck
Die Broschüre „Grillen in Berlin“ im Internet:
www.stadtentwicklung.berlin.de
Man folge dort den Links: Natur+Grün
> Stadtgrün > Öffentliche Grün- und
Erholungsanlagen
> Benutzung: Regeln und Angebote
> Grillen
17.07.2013