Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert vom Senat, im Bundesrat weitere Nachbesserungen hinsichtlich Verbraucherfreundlichkeit und Klimaschutztauglichkeit beim Energieausweis einzufordern.
Trotz jahrelanger Abstimmungen zwischen den drei Ministerien Wirtschaft, Verkehr und Umwelt hatte die Bundesregierung vor einigen Monaten den Entwurf einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EneV) präsentiert. Energieausweise hätten demnach Miet- und Kaufinteressenten nur zugänglich gemacht, nicht aber vorgelegt werden müssen. Hier ist das Bundeskabinett umgeschwenkt. Nunmehr muss der Vermieter oder Verkäufer auf Verlangen eine Kopie des Ausweises dem Wohnungs- oder Hausinteressenten überlassen. Macht der Vermieter den Ausweis nicht zugänglich, dann begeht er eine Ord-nungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro belangt werden kann.
Andere Defizite der Novelle sind hingegen nicht beseitigt. Statt des wenig transparenten Bandtachos als Abbild für Energiekennwert und Vergleichsmaßstab wäre die Darstellung in Energieeffizienzklassen (A-G, bis zu jeweils maximal 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) wesentlich verbraucherfreundlicher. Diese Klassen sind über das Energieeffizienzlabel für die „Weiße Ware“ gut eingeführt. Energieklassen könnten auf dem Wohnungsmarkt, zum Beispiel in Zeitungsannoncen oder im Internet, deutlich einfacher dargestellt werden.
Die vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist nach Ansicht des BMV unseriös. Während die Einbeziehung von Verbrauchsausweisen bei zentralbeheizten Gebäuden prinzipiell nicht zu beanstanden ist, weil diese für die Mieter langfristige Kontrollmöglichkeiten über die Heizkostenabrechnung bieten, diskreditiert die von der Bundesregierung vorgesehene Erstellung von Verbrauchsausweisen die Energieausweise erheblich, weil nach Forschungsergebnissen der TU Berlin ein Verbrauchsausweis in Gebäuden mit weniger als sieben Wohnungen zu einer Verfälschung führt, da das Nutzerverhalten dann über Gebühr Einfluss ausübt. Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ab fünf Wohnungen, wie in der Novelle vorgesehen, sei also nicht sinnvoll. Vollkommen unzureichend ist auch, dass als weiterer Maßstab für die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis die Erfüllung der Wärmeschutzvorschriften von 1977 herangezogen wird. Hier kön-ne nur die Erfüllung der strengeren Wärmeschutzverordnung 1995 ein geeigneter Maßstab sein. Absolut unsinnig ist, dass in einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2008 sogar für Einfamilienhäuser Verbrauchsausweise erstellt werden dürfen, die dann allerdings keinerlei Aussagewert haben. Zudem ist beim Verbrauchsausweis der Umgang mit leer stehenden Wohnungen im Haus nicht klar geregelt. Ein Verbrauchsausweis bei mehr als 15-prozentigem Leerstand macht jedoch keinerlei Sinn.
Der Bundesrat hat es nun in der Hand, den Energieausweis entsprechend zu gestalten und die Erstellung so zu ändern, dass er ein wirksames Instrument zur Stimulierung energetischer Sanierungen wird.
Reiner Wild
MieterMagazin 6/07
Eine Darstellung der Energieeffizienz wie bei Weißer Ware fordert der BMV auch für den Gebäudeausweis
Foto: Christian Muhrbeck
17.07.2013