Im Sommer 2009 soll ein neuer Mietspiegel erscheinen. Vor der im Herbst dieses Jahres beginnenden Umfrage über die gezahlten Mieten können der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Änderungswünsche für die Wohnlageeinstufung mitgeteilt werden.
Der Berliner Mietspiegel bietet seit vielen Jahren Rechtssicherheit in den zentralen Fragen des Mietpreisrechts. Das von der Senatsverwaltung beauftragte Forschungsinstitut GEWOS ist nunmehr mit der Neuerstellung des Berliner Mietspiegels 2009 befasst. Im Oktober 2008 wird mit der Datenerhebung begonnen.
Bis zum 10. Juli 2008 können bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Änderungswünsche zur Wohnlageeinstufung eingereicht werden. Dies kann von Mietern ebenso geschehen wie von Vermietern. Auch die Bezirksämter haben in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer Erkenntnisse zahlreiche Ab- oder Höherstufungen vornehmen lassen.
Änderungswünsche zur Wohnlageeinstufung sollen möglichst detailliert begründet werden. So soll für die weitere Prüfung erkennbar sein, warum die bisherige Wohnlagezuordnung unzutreffend oder welche Entwicklung eingetreten ist, die eine Umstufung der bisherigen Lage erforderlich erscheinen lässt.
Die Wohnlagekritiken werden in einem mehrstufigen Verfahren von der Arbeitsgruppe Mietspiegel beim Berliner Senat und dem beauftragten Forschungsinstitut geprüft.
Die Definition der verwendeten einfachen, mittleren und guten Wohnlage findet sich in der Broschüre zum Berliner Mietspiegel 2007. Aus der beigefügten Straßenliste kann auch ermittelt werden, in welcher Wohnlage sich eine Adresse befindet.
rw
MieterMagazin 6/08
Die Wohnlageneinstufung wird von der Arbeitsgruppe Mietspiegel des Senats vorgenommen
Foto: Christian Muhrbeck
Schriftlich begründete Änderungswünsche zur Wohnlageeinstufung bitte schicken an die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
IV A2, Frau Simon, 10702 Berlin,
oder per E-Mail an
susanne.simon@ senstadtberlin.de
20.05.2017