Im Koalitionsvertrag haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP festgeschrieben, dass man die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter vereinheitlichen will – eine Neuregelung zuungunsten der Mieter. Sie sprechen sich dagegen aus. Warum?
Ich sehe für eine Angleichung der Kündigungsfristen keinen Handlungsbedarf. Bei den Anforderungen unserer heutigen Arbeitswelt, die von Arbeitnehmern zunehmend mehr Mobilität verlangt, wäre eine Verlängerung der Kündigungsfristen für Mieter kontraproduktiv. Umgekehrt spielen die bei langjährigen Mietverhältnissen auf sechs beziehungsweise neun Monate verlängerten Kündigungsfristen für Vermieter in der Praxis kaum eine Rolle. Die allermeisten Kündigungen werden nämlich vom Mieter selbst ausgesprochen. Außerdem soll ein Mieter, der vielleicht schon zehn oder mehr Jahre in seiner Wohnung gelebt hat und dementsprechend in seiner Umgebung verwurzelt ist, sich nicht innerhalb von nur drei Monaten eine neue Bleibe in der gleichen Gegend suchen müssen. Für mich muss der soziale Charakter des Mietrechts in jedem Falle gewahrt bleiben.
MieterMagazin 6/10
CDU-Bundestagsabgeordneter
Dr. Jan-Marco Luczak
01.06.2013