Die Deutsche Gesellschaft für Akustik hat einen Schallschutzausweis entwickelt, der nach einem einfachen Punktesystem den Schallschutz von Wohnungen und Gebäuden kennzeichnet und so auch dem Mieter mehr Transparenz bietet.
Bei der Wohnungssuche sind Lärm und Schallschutz ein wichtiges Entscheidungskriterium. Bisher fehlten allerdings verbindliche Bewertungsmaßstäbe. Der nach DIN 4109 vorgegebene Mindestschallschutz entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik, die darüber hinausgehende VDI-Richtlinie 4100 ist baurechtlich nicht bindend, gilt aber als Stand der Technik – eine verwirrende Situation.
Abhilfe schafft der neue Schallschutzausweis, der auf der Basis der Empfehlung 103 der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) erarbeitet wurde. Planer und Architekten sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich an den sieben Schallschutzklassen der Empfehlung orientieren und den Schallschutz bereits bei der Planung eines Gebäudes entsprechend berücksichtigen und in einem entsprechenden Schallschutzausweis dokumentieren. Aber auch für bestehende Wohnungen können die Schallschutzwerte bestimmt und mit denen anderer Wohnungen verglichen werden. Berücksichtigt werden dabei sowohl Außen- als auch vom Nutzer verursachte Geräusche, zum Beispiel Luft- und Trittschall, Geräusche von haustechnischen Anlagen und vieles mehr.
Mieter einer zu lauten Wohnung sollten ihren Vermieter drängen, von einem Fachmann einen Schallschutzausweis erstellen zu lassen, Neumieter sollten vor Abschluss des Mietvertrages die Vorlage eines DEGA-Schallschutzausweises verlangen.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 6/10
Weitere Informationen:
DEGA-Geschäftsstelle,
Voltastraße 5, Gebäude 10-6, 13355 Berlin,
www.dega-akustik.de
01.06.2013