Der Mieter einer mit einer Einrohrheizung ausgestatteten Wohnung rügte, dass die Heizkörper trotz abgedrehter Thermostatventile sich leicht erwärmten. Er verlangte vom Vermieter die Beseitigung des Mangels.
Das Amtsgericht Lichtenberg sah das anders und wies die Klage des Mieters ab. Der Mieter habe bei Abschluss des Vertrages nur eine Heizungsanlage erwarten können, wie sie für vergleichbare Objekte üblich sei. Der Sachverständige habe festgestellt, dass die teilweise Erwärmung des Heizkörpers bei geschlossenen Ventilen systembedingt und auf Wärmeleitung zurückzuführen ist. Anhaltspunkte dafür, dass die Thermostatventile defekt seien, lägen nicht vor.
AG Lichtenberg vom 15. Dezember 2009 – 2 C 406/08 –
mac
MieterMagazin 6/10
17.11.2015