Pünktlich zum Beginn der Grillsaison taucht die Frage auf, ob man Würstchen und Co. überhaupt auf dem Balkon oder auf der Terrasse brutzeln darf. Darf man?
Während es für die einen nichts Schöneres gibt, als an einem lauen Sommerabend gemeinsam mit Freunden eine Grillparty zu feiern, fühlen sich andere vom Bratgeruch und dem Lärm, der vom Nachbarbalkon herüberdringt, massiv gestört.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts München ist Grillen in den Sommermonaten üblich und muss von den Nachbarn geduldet werden. Ein Verbot könne nur dann ausgesprochen werden, wenn es dabei zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme kommt (Landgericht München I, 12. Januar 2004 – I 15 S 22735/03).
Anders sieht es aus, wenn der Mietvertrag Grillen ausdrücklich untersagt. Dann müssen sich die Mieter an das Verbot halten, anderenfalls droht ihnen eine Abmahnung oder sogar bei wiederholter Missachtung die fristlose Kündigung (Landgericht Essen, 7. Februar 2002 – 10 S 438/ 01).
Aber auch wenn im Mietvertrag kein Grillverbot steht, dürfen Nachbarn nicht durch Qualm und Rauch belästigt werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und ein solcher kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Da es in einem Mietshaus in der Regel unvermeidlich ist, dass beim Grillen mit Holzkohle der Qualm in die Wohnung der Nachbarn dringt, sollte man daher nur Elektrogrillgeräte benutzen – auch wenn das Ereignis dabei etwas von seinem rustikalen Charme einbüßt.
Die Frage, wie oft im Jahr gegrillt werden darf, beurteilen die Gerichte sehr unterschiedlich. Die Entscheidungen reichen von zweimal im Monat (Landgericht Aachen – 6 S 2/02) bis zu dreimal im Jahr (Landgericht Stuttgart, 14. August 1996 – 10 T 359/ 96). Es gibt keine allgemein gültige Regelung. Wer sich von den Grillfesten seines Nachbarn gestört fühlt, kann auch den Vermieter benachrichtigen. Der wird den Würstchenbrutzler erforderlichenfalls abmahnen.
Doch soweit sollte es nicht kommen. Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig ein freundliches und klärendes Gespräch mit den Nachbarn zu suchen.
Sina Tschacher
MieterMagazin 6/10
Die Essenszubereitung über offenem Feuer weckt archaische Gefühle – möglicherweise auch beim Nachbarn
Foto: Michael Jespersen
21.12.2016