Wird eine Mietkaution als Barzahlung vereinbart, so ist der Mieter zur Begleichung der Mietkaution in drei gleichen Raten berechtigt, selbst wenn im Mietvertrag eine Einmalzahlung vereinbart sein sollte.
Die erste Rate ist dabei bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Aber Vorsicht: Nicht nur nicht gezahlte Mieten, sondern auch ausbleibende Kautionszahlungen stellen einen Kündigungsgrund für den Vermieter dar.
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MieterMagazin 6/11
Stand: 28.06.2011
10.05.2017