Energiesparlampen benötigen zwar deutlich weniger Strom als Glühlampen, enthalten allerdings auch geringe Mengen des hochgiftigen Schwermetalls Quecksilber. Gefährlich wird es allerdings nur dann, wenn die Lampe, zum Beispiel beim Auswechseln, versehentlich zerbricht.
In hohen Dosen schädigt Quecksilber vor allem Gehirn und Nervensystem. Innerhalb der Europäischen Union gilt deshalb derzeit ein einheitlicher Höchstwert von fünf Milligramm pro Lampe. Für die Innenraumbelastung gilt ein Richtwert von 0,35 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Bei den vom UBA getesteten Energiesparlampen mit zwei und fünf Milligramm enthaltenem Quecksilber wurde dieser Richtwert unmittelbar nach deren Zerbrechen um das 20-fache überschritten: Bei beiden Lampentypen lagen die Quecksilber-Werte bis zu fünf Stunden lang bei bis zu sieben Mikrogramm pro Kubikmeter.
Durch intensives Lüften sinke die Belastung zwar deutlich, so das UBA, doch insbesondere Kinder und Schwangere sollten sich eine Weile fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, fordert UBA-Präsident Jochen Flasbarth, der Energiesparlampen grundsätzlich nicht in Frage stellt. Die Industrie müsse jedoch mehr bruchsichere Sparlampen und solche mit Kunststoffummantelung oder anderem Schutz anbieten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geht einen Schritt weiter und fordert als Reaktion auf die Tests ein Aussetzen des EU-weiten Glühlampenverbots, bis sichere und praktikable Alternativen auf dem Markt sind. „Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt“, kritisiert VZBV-Vorstand Gerd Billen. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sieht dagegen keine generelle Gesundheitsgefahr, wenn die Bruchstücke sofort in einem Plastikbeutel entsorgt, der Boden gereinigt und der Raum gut gelüftet wird.
Wegen ihres Quecksilbergehalts dürfen defekte Energiesparlampen auf keinen Fall in den Hausmüll geworfen, sondern müssen als Sondermüll bei einer entsprechenden Sammelstelle entsorgt werden.
ks
MieterMagazin 6/11
Zerbrechen Sparlampen, kann es für Kinder und Schwangere gefährlich werden
Foto: Christian Muhrbeck
Informationen zum Umgang mit zerbrochenen Energiesparlampen:
www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm
Sammelstellen für Energiesparlampen:
www.lichtzeichen.de/sammelstellen.html
27.11.2016