Im nächsten Jahr wird es eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) geben. Auch die im vergangenen Jahr beschlossene Novelle der EU-Gebäuderichtlinie muss 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dann gelten höhere Anforderungen an die Qualität von Energieausweisen als bisher.
Der deutsche Gesetzgeber muss bis 2012 noch einige Hausaufgaben erledigen: Das für die Mieter kaum nachvollziehbare Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweis sollte durch die Angabe der Energieeffizienzklasse ergänzt werden. Der Berliner Mieterverein weist seit Jahren darauf hin, dass für viele Gebäude nur der Bedarfsausweis einen Sinn ergibt.
Selbst eine kürzlich vom Bundesbauministerium (BMVBS) in Auftrag gegebene Studie zur „Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude“ räumt ein, dass zwei Arten von Energieausweisen den Markt unübersichtlicher machen und ihre Aussagen bisher nicht vergleichbar sind. Außerdem: „Die Fehleranfälligkeit des Energieausweises ist erheblich“, stellen die Experten fest. 71 Prozent der Bedarfsausweise wurden falsch berechnet, bei den Verbrauchsausweisen lag die Fehlerquote bei 34 Prozent. Die Ursachen: Fehler bei der Auswertung der Planunterlagen, der Berechnung der Werte, der Prüfung der Bauteile, der Ermittlung der Baualtersklassen und Gebäudeflächen, Verwechslungen bei den Klimafaktoren und falsch übernommene Gebrauchswerte. Die Abweichungen betragen bis zu 108 Prozent. Schlussfolgerung der Experten: „Durch Vereinfachung ist die Zuverlässigkeit zu verbessern und man benötigt ein robustes System, mit dem man der Komplexität begegnen kann.“
Trotzdem soll an zwei Arten von Energieausweisen festgehalten werden, da „beide Ausweisarten bezüglich der Ziele Verbraucherfreundlichkeit und Akzeptanz ihre Berechtigung“ haben.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 6/11
Energieausweise weisen eine enorme Fehlerquote auf
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013