Zurzeit empfangen in Berlin noch 55 000 Haushalte ihr Fernsehprogramm analog über Satellit, bundesweit sind es 2,9 Millionen. Am 20. April 2012 um 3 Uhr endet die analoge Ausstrahlung der Fernsehsignale via Satellit. Wer bis dahin nicht umgestellt hat, sieht nur noch Schneegestöber – auf allen Kanälen. Wer muss wie umrüsten? Sind auch die Mieter mit Kabelanschluss betroffen? Viele Betroffene sind verunsichert – oder ahnungslos. Die Fernsehsender profitieren von der Analog-Abschaltung, da Übertragungskosten wegfallen – dafür sind die Kosten der HD-Übertragung höher.
Für Haushalte, die ihr TV-Signal über Kabel, DVB-T (digitales Antennenfernsehen) oder über Telefonnetzbetreiber (IPTV über DSL) empfangen, ändert sich auf absehbare Zeit nichts. In den Kabelnetzen können aufgrund der großen Bandbreite auch weiterhin analoge und digitale Programme gleichzeitig verbreitet werden. Betroffen von der Abschaltung der analogen Sendesignale sind die Haushalte, die entweder mit einer eigenen oder Gemeinschaftsparabolantenne ihre Programme noch analog empfangen. In Zweifelsfällen kann man unter www.ard-digital.de einen Analog-Digital-Check machen oder auf der Videotext-Seite 198 bei ARD, ZDF, RTL, SAT1, Pro7 und anderen Sendern überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Erscheint der Hinweis „Bitte stellen sie auf digitalen Empfang um“, sollte möglichst bald gehandelt werden, denn ein Jahr ist schnell vorüber und Handwerkerkapazitäten und Geräte könnten kurz vor Ablauf der Frist rar werden. Bereits heute können alle Fernseh- und Hörfunkprogramme digital empfangen werden.
Ist die vorhandene Empfangsanlage nicht digitaltauglich, muss ein neuer Universal-Empfangskopf (LNB), der die digitalen Signale verarbeiten kann, in der Parabolantenne installiert werden – am besten gleich mit einem integrierten Multiverstärker – für den Anschluss mehrerer Geräte. Der LNB kostet je nach Anbieter 12 bis 130 Euro. Die Antenne selbst muss nicht ersetzt oder neu ausgerichtet werden. Bei einer Hausverteileranlage müssen auch die nachgeschalteten Komponenten, zum Beispiel Verstärker, digitaltauglich sein. Teilen sich mehrere Bewohner eines Hauses eine Satelliten-Empfangsanlage, muss auch der sogenannte Multischalter ausgetauscht werden. Ältere Fernsehgeräte können nicht digitaltauglich sein. Hier ist für jeden einzelnen Fernseher ein Konverter, ein Digital-Receiver (Set-Top-Box), erforderlich, der ab etwa 60 Euro angeboten wird. Bei vielen neueren Fernseh- und Videogeräten ist diese Funktion bereits integriert.
Bevor man allerdings sein Fernsehgerät „aufrüstet“, sollte der Kauf eines neuen HDTV-Gerätes zumindest erwogen werden, denn dem hochauflösenden Fernsehen gehört die Zukunft. ARD, ZDF und Arte zeigen ihr Programm auf speziellen Kanälen bereits in HD-Qualität, ab Frühjahr 2012 sollen auch alle Dritten Programme in HD senden. Private Sender wie RTL und Sat.1 gibt es ebenfalls bereits in „high definition“ (hoher Auflösung) – dauerhaft jedoch nur gegen Gebühr. Die neue Technik hat natürlich ihren Preis.
Modernisierung oder Instandsetzung?
Ist ein Digital-Receiver erforderlich, muss diesen der Mieter kaufen. Betreibt er eine eigene Parabolantenne an der Hauswand oder am Balkon, muss er auch die Umrüstung des Empfangskopfes selbst bezahlen. Bei einer Gemeinschaftsantenne müssen die daran angeschlossenen Mieter beziehungsweise der Vermieter, wenn er die Anlage installiert hat, die Kosten übernehmen. Der Vermieter muss die Empfangsanlage in seinem Haus so umrüsten, dass empfangstaugliche Signale bis an die Antennensteckdosen in den einzelnen Wohnungen gelangen. Das heißt: Er muss gegebenenfalls auch die Erneuerung von Weichen, Multischaltern und anderen Verteilern oder Verstärkern bezahlen. Antennenkabel, die älter als 20 Jahre sind, sollten ersetzt werden, da sie bei der Übertragung von digitalen Signalen sehr störanfällig sind. Das gilt als Instandhaltung und stellt keine Modernisierung dar und kann deshalb nicht zu Mieterhöhungen führen.
Sollten Vermieter allerdings ihre Umrüstverpflichtung im Haus dazu nutzen, die Anzahl der angebotenen Programme zu erhöhen, liegt nach gängiger Rechtsprechung eine Mischmaßnahme vor. Die Aufwendungen, die durch die Vergrößerung der Anzahl der Programme erforderlich werden, könnten dann als Modernisierungsmaßnahme zu Mieterhöhungen führen.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 6/11
Wer sein Fernsehprogramm analog über Satellitenschüssel empfängt, muss bis zum nächsten Jahr elekronisch nachrüsten
Foto: Christian Muhrbeck
Weitere Informationen:
www.ard-digital.de
Zum Thema
Vier Mal „Digitales Fernsehen“?
Es gibt vier Empfangswege
für Fernsehen:
Antenne: bereits digital (DVB-T)
Kabel: digital (DVB-C) und analog auch nach dem 30. April 2012
Satellit: digital (DVB-S) und analog, ab 30. April 2012 nur noch digital
IPTV (Internet Protocol Television): digital
Das „digitale“ Fernsehen basiert auf der Umwandlung von Bild und Ton in die ziffernmäßige Form (Binär-Code). Es ermöglicht die gleichzeitige Übertragung von Fernsehen, Hörfunk und fernsehgebundenen Zusatzdiensten wie die Elektronische Programmvorschau (EPG) und die Mediatheken der ARD.
Quelle: ARD
09.06.2018