Der Senat will die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften dauerhaft zur Zurückhaltung bei Mieterhöhungen verpflichten. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt den Vorstoß, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
Die sechs städtischen Wohnungsunternehmen sollen für ihre insgesamt 275.000 Wohnungen künftig die Regelungen umsetzen, die der Berliner Senat mit seiner Bundesratsinitiative zur Änderung des Mietrechts anstrebt: Statt 20 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren wären dann nur noch 15 Prozent in vier Jahren zulässig, und es würden nur noch neun statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt. Darüber hinaus soll jede zweite zu vermietende Wohnung an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines vergeben. Außerdem sollen die Mieter in den landeseigenen Wohnungen höchstens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete ausgeben müssen.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt die Kappung der Miete an einer Belastungsgrenze. Seine Einschränkung: „Die Kappung muss an der Bruttokaltmietenbelastung vorgenommen werden“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Nach einer Modellrechnung des Mietervereins würde bei einem Einpersonenhaushalt mit einer durchschnittlich teuren 45-Quadratmeter-Wohnung die vom Senat vorgesehene Kappung nur dann greifen, wenn das Einkommen unter 750 Euro im Monat liegt. Eine Nettokaltmietbelastung von 30 Prozent bedeutet für den Beispielshaushalt eine Bruttokaltmietbelastung von 38,5 Prozent, und für die Warmmiete müsste er sogar 45 Prozent seiner Einkünfte aufbringen. Ihm blieben dann gerade noch 400 Euro zum Leben. „Wir halten eine differenzierte Mietbelastungsquote nach Einkommensgruppen für gerechter: Für Haushalte mit einem Nettoeinkommen von 1000 Euro im Monat und weniger sind 30 Prozent Belastung zu viel“, so Wild.
Jens Sethmann
MieterMagazin 6/12
Bei Wohnungsmodernisierungen der landeseigenen Unternehmen soll die Umlage von 11 auf 9 Prozent gesenkt werden
Foto: Sabine Münch
30.03.2013