Wer ausziehen muss, weil er seine Miete nicht mehr zahlen kann, von Zwangsräumung betroffen oder gar wohnungslos ist, hat einen „besonderen Wohnbedarf“: Seit 1. Mai gibt es neue Kriterien für den Wohnberechtigungsschein „mit Dringlichkeit“ und Wohnungen, die mit diesem angemietet werden können.
Der Berliner Wohnungsmarkt hält immer weniger freie Wohnungen bereit. Da ist vor allem für jene eine Wohnungssuche fast aussichtslos, die einen „besonderen Wohnbedarf“ haben, wie es in der Amtssprache heißt: Menschen, die unter unzureichenden Wohnbedingungen leben müssen oder für die der Zugang zu einer Wohnung besonders schwierig ist. Für sie gibt es neue Kriterien für den WBS mit Dringlichkeitsstempel und auch Wohnungen.
Für den „normalen“ WBS – also ohne Dringlichkeit -, der zur bevorzugten Anmietung einer Sozialwohnung berechtigt, sind die Voraussetzungen, dass man seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Berlin hat und die Einkünfte innerhalb bestimmter Grenzen liegen. So darf das anrechenbare Jahresgesamteinkommen eines Einpersonenhaushaltes 16.800 Euro nicht überschreiten, bei zwei Personen sind es 25.200 Euro. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind werden in Berlin 7000 Euro aufgeschlagen.
Für den WBS mit Dringlichkeitsvermerk („besonderer Wohnbedarf“) ist darüber hinaus die Zugehörigkeit zu einer von neun Berechtigungsgruppen erforderlich. Zu ihnen gehören beispielsweise Alleinerziehende sowie Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern, die in unzureichenden Wohnverhältnissen leben, ohne eigene Wohnung sind oder nach einer erheblichen Mietsteigerung ausziehen müssen. Ebenso dazu gehören Menschen ab dem 65. Lebensjahr, die ihre unterbelegte Wohnung aufgeben müssen.
Der Berliner Mieterverein, der den „Dringlichkeits-WBS“ grundsätzlich begrüßt, hat hinsichtlich der Berechtigungsgruppen eine übersichtlichere und einfachere Systematik vorgeschlagen. Gleichzeitig kritisiert der BMV das viel zu hohe Mietpreisniveau bei Sozialwohnungen: Ohne ein verändertes Konzept werde man keine nachhaltige Wohnungsversorgung derjenigen erreichen, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.
Rosemarie Mieder
MieterMagazin 6/12
Antragsformulare für WBS und „WBS mit besonderem Wohnbedarf“ gibt es bei den Bürgerämtern
Foto: Christian Muhrbeck
Weitere Informationen:
www.stadtentwicklung.berlin.de
Stichwortsuche: WBS oder Mieterfibel
02.07.2018