Da der Vermieter zur insolvenzfesten Anlage der Mietkaution verpflichtet ist, kann der Mieter bestimmte Auskünfte verlangen, insbesondere über das Kreditinstitut, die Anlageart, das Anlagedatum, die Vertragsnummer und den Kontoinhaber.
Durch die Benennung des Kontoinhabers erlangt der Mieter Sicherheit, dass das Konto nicht auf einen Unberechtigten angelegt wurde. Wenn der Vermieter den Anlagenachweis nicht erbringt, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der Mietkaution aus der laufenden Miete zu.
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Musterschreiben an Ihren Vermieter:
MieterMagazin 6/13
11.10.2017