„Kuck mal, Alois, da aalt se sich wieder – nackt wie der Herjott se jeschaffen hat!“ ruft Vermieterin Bolthagen* und reicht ihrem Mann mit indignierter Miene das Fernglas. „Kaum sprießen die ersten Kroküsser, schmeißt die allet von sich und haut sich auf die Lieje.“ Alois stellt erst mal ordentlich scharf, bevor er das Glas an die Augen setzt und damit in seinen Garten peilt. „Tss, einmal wenden bitte. Rundrum nahtlos knusprig braun. Das reinste Grillhähnchen. Na, wem et jefällt …“ Als seine wohlgefälligen Blicke über die unverhüllt der Sonne ausgesetzten Kurven seiner Mieterin und Nachbarin Ramona Rochleitner* gleiten, haut ihm seine Frau auf die Finger und reißt ihm das Fernglas aus den Händen. „Mönsch, Linchen!“, ruft er erschrocken, „mir doch nich!“, und fügt kleinlaut hinzu: „Ick hol denn ma den Fotoapparat, denn ham wa saubere Beweisfotos. So jeht dit nu wirklich nich mehr weita. Der janze Kiez tratscht schon über unsere Wirtschaft hier.“ Spricht’s und wirft derweil den Computer an, um die fristlose Kündigung für die Rochleitner aufzusetzen. Schließlich wird der Hausfrieden (und insbesondere sein ehelicher Frieden) ganz nachhaltig durch das vollständig unbekleidete Sonnenbaden seiner Mieterin im Garten gestört.
Bei der Räumungsverhandlung hält Ramona Rochleitner dem Vermieter-Paar entgegen, dass sie es für außerordentlich spießig halte. „Was ist denn schon dabei? Guckt mir doch keiner was weg, gehen se mal in den Volkspark, da sieht’s auch nicht anders aus…“ Und im Übrigen verbitte sie sich seitens der Bolthagens die Fernüberwachung mit Fernglas und Fotoapparat, das verletze ihre Intimsphäre. Und? Wie hätten Sie entschieden?
Der Amtsrichter gab Frau Rochleitner Recht: Nacktes Sonnen stellt keine Mietvertragsverletzung und damit weder einen fristlosen noch ordentlichen Kündigungsgrund dar. Anders verhält es sich übrigens mit öffentlichen sexuellen Handlungen oder damit in Verbindung stehendem Exhibitionismus. Das ist zusätzlich ein Fall für die Strafgerichte.
Elke Koepping
AG Merzig vom 5. August 2005 – 23 C 1282/04 –
* Name von der Redaktion geändert
MieterMagazin 6/13
Illustration: Julia Gandras
30.06.2013