Wenn sich die Möglichkeit ergibt, mit dem Vermieter eine Einigung über die Anlage der Kaution zu erzielen, empfiehlt sich ein Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters, das an den Vermieter verpfändet wird.
Hierbei besteht die Sicherheit, dass das Geld getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und so keinem Insolvenzrisiko ausgesetzt ist. Die meisten Banken bieten die Möglichkeit, ein solches Konto zu eröffnen. Am Ende des Mietverhältnisses – in der Regel sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung – muss der Vermieter dann lediglich eine Freigabeerklärung für das verpfändete Konto abgeben, dann kann der Mieter über das verzinste Guthaben verfügen.
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Musterschreiben an Ihren Vermieter:
MieterMagazin 6/13
11.10.2017