Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 zum 1. Mai ist die Vorlage oder der deutlich sichtbare Aushang von Energieausweisen bei Wohnungsbesichtigungen für den Vermieter Pflicht. Eine Kopie des Energieausweises ist dem Mieter unverzüglich nach Mietvertragsabschluss zu übergeben. Währenddessen gibt eine Studie des Immobilienportals „immowelt“ Grund zu der Annahme, dass viele Hausbesitzer über die Inhalte der neuen Verordnung nur unzureichend informiert sind.
„Energieausweise geben Auskunft über den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und liefern damit einen Anhaltspunkt für die zukünftigen Heizkosten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. In Berlin sind weitüberwiegend Ausweise auf Basis des Verbrauchs der Nutzer im Umlauf. „Von diesem Durchschnittsverbrauch kann in den einzelnen Wohnungen aber erheblich durch individuelles Heizverhalten abgewichen werden“, erklärt Wild.
Viele Vermieter machen bei Vertragsabschluss unrealistisch niedrige Angaben zu den Heizkosten. „Bei der ersten Abrechnung kommt dann das böse Erwachen“, weiß Wild. Auch hier hilft der Ausweis für eine erste grobe Einschätzung. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen ab 1. Mai bei schon vorhandenen Energieausweisen Angaben zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch mittels Kennwert enthalten. Ein Verstoß gegen die Auflagen der neuen Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Nach einer Studie des Immobilienportals „immowelt“ besteht indessen Grund zur Annahme, dass viele Vermieter und Hausbesitzer über die Inhalte der EnEV 2014 nur unzureichend informiert sind. Bestandteil der neuen Verordnung ist auch die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecken und zur Erneuerung alter Heizungsanlagen. Künftig gilt: Wessen Heizkessel für Öl oder Gas älter als 30 Jahre ist oder vor 1985 eingebaut wurde, der muss neue Geräte installieren. Nach Einschätzung von Fachleuten wissen allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass sie sanieren müssen. So geben 76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid wissen. In der Studie wurde zwar nicht abgefragt, inwieweit Haueigentümer über ihre Verpflichtungen um den Energieausweis Bescheid wissen, doch die Informationsdefizite hinsichtlich der EnEV insgesamt lassen auch da Schlechtes befürchten.
mm/immowelt
MieterMagazin 6/14
Seit 1. Mai muss der Energieausweis schon bei einer Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden
Foto: Christian Muhrbeck
Ein Infoblatt zum Energieausweis ist beim Berliner Mieterverein kostenlos erhältlich und steht als Download unter
Info Nr. 156
zur Verfügung.
28.06.2018