Im April 2015 hat Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, die überarbeitete Leitlinie zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung unterzeichnet, mit der die im vergangenen Jahr verabschiedeten Regelungen zum Abschluss städtebaulicher Verträge erstmals aktualisiert werden. Bei Neubauvorhaben, die einen Bebauungsplan erfordern, sollen durch Vereinbarungen die Mieten auf einem sozial verträglichen Niveau gehalten und die Infrastruktur kostengünstig angepasst werden.
Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung sieht vor, dass der Projektträger eines Neubauvorhabens sämtliche dem Land entstehenden Aufwendungen übernimmt, die Folge oder Voraussetzung eines geplanten Wohnungsbauvorhabens sind. Dazu gehören die verkehrsmäßige Erschließung, die Anlage von Grünflächen und der Bau zusätzlich benötigter Schulen und Kindertagesstätten. Um eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur in Neubaugebieten sicherzustellen, wird der Bauträger zudem verpflichtet, Mietpreis- und Belegungsbindungen für einen Anteil von mindestens 25 Prozent der geplanten Wohnungen einzuhalten – bisher war die Untergrenze 10 Prozent.
Die jetzt unterzeichnete Leitlinie dient als Orientierungsrahmen. Die Erarbeitung städtebaulicher Verträge erfolgt einheitlicher und transparenter, Investoren erhalten mehr Kalkulationssicherheit. Berechnungsgrundlage für die vom Investor zu übernehmenden Leistungen ist der Wertzuwachs. Dabei wird der Bodenwert zu Beginn der Planung dem geschätzten Bodenwert nach der Bebauung gegenübergestellt. Eines der Pilotvorhaben des Senats ist das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf in Friedenau nahe dem Innsbrucker Platz, wo die Böag-Unternehmensgruppe aus Hamburg 800 bis 900 Wohnungen baut.
Zur Einführung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung ist bis Ende 2015 eine Übergangsphase vorgesehen. Die Anwendung des Modells soll in den kommenden Jahren laufend evaluiert werden.
Rainer Bratfisch
25.09.2018