Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Energiewende und zur Förderung des Klimaschutzes in Berlin, kurz Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln), umfasst 13 Seiten. Ob die unglückverheißende Seitenzahl auch dieses Gesetz genau wie das Berliner Energiespargesetz und den Entwurf des Klimaschutzgesetzes in der Versenkung verschwinden lässt?
Laut Gesetzentwurf soll Berlin im Jahr 2050 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Aber wie? Zurzeit beträgt der jährliche Kohlendioxid-Ausstoß eines Einpersonenhaushalts rund 750 Kilogramm. Der Verkehr trägt in Berlin seit 1990 nahezu unverändert mit rund 5 Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich fast 25 Prozent der Emissionen bei. Das EWG gilt nur für die Öffentliche Hand. Die umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2050 wird laut Entwurf allerdings lediglich „angestrebt“. „Hierzu hätte es keines Gesetzes bedurft“, so der BUND-Landesverband Berlin.
Konkrete Ziele für die Haushalte und den Verkehr sollen erstmalig im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) definiert werden,. So können jedoch keine konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung und für den Klimaschutz rechtssicher durchgesetzt werden. Kommentar des Geschäftsführers des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: „Der Elefant gebar eine Maus.“ Positiv bewertet er, dass die Klimaschutzziele endlich in einem Gesetz festgeschrieben sind. Aber die gute Absicht macht noch keinen wirksamen Klimaschutz.
Rainer Bratfisch
27.11.2016