Zum 1. Januar 2019 wird die Zweitwohnungsteuer in Berlin deutlich angehoben. Der Senat will damit vor allem die betreffenden Einwohner dazu bringen, ihren Erstwohnsitz in Berlin anzumelden.
„Wir wollen einen Anreiz schaffen, sich mit dem Erstwohnsitz hier anzumelden“, erklärt Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD). „Einwohner, die nicht mit Erstwohnsitz in Berlin gemeldet sind, nutzen die kommunale Infrastruktur, deren Kosten aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert werden.“ Die mit Zweitwohnsitz gemeldeten Einwohner zahlen dagegen ihre Einkommensteuer grundsätzlich dort, wo sich ihr Hauptwohnsitz befindet. Auch bei den Steuerzuweisungen des Bundes und beim Länderfinanzausgleich errechnet sich der Betrag, den Berlin bekommt, an der Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Zurzeit sind in Berlin rund 17.100 Wohnungen als Zweitwohnsitz gemeldet. Dazu kommt eine Dunkelziffer. So kam 2014 heraus, dass mehrere Bundestagsabgeordnete ihre Berliner Wohnung nicht angemeldet hatten. Viele Nebenwohnsitzinhaber sind Studenten, die an Berliner Hochschulen eingeschrieben sind und somit ihren Lebensmittelpunkt hier haben, aber dennoch mit ihrem Erstwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind. Auch Arbeitnehmer, die unter der Woche in Berlin arbeiten und die Wochenenden bei ihrer Familie verbringen, können ihren Hauptwohnsitz in Berlin anmelden.
Bemessen wird die Steuer an der Nettokaltmiete. Mussten bisher 5 Prozent als Zweitwohnungsteuer abgeführt werden, so wird dieser Betrag auf 15 Prozent zum Jahresbeginn 2019 angehoben. Wer eine Zweitwohnung hält, deren Kaltmiete 300 Euro im Monat beträgt, muss dann statt 180 Euro künftig 540 Euro im Jahr ans Finanzamt zahlen. Wo ein Zweitwohnungsinhaber keine Miete zahlt, wird die Berechnungsgrundlage anhand des Mietspiegels ermittelt. Die Steuerpflicht besteht auch, wenn Erst- und Nebenwohnsitz in Berlin liegen. Neu ist, dass die Steuer künftig direkt ab der Anmietung der Zweitwohnung berechnet wird und nicht erst nach einem Jahr.
Die Einnahmen aus der Zweitwohnungsteuer stiegen in den letzten Jahren deutlich an. Während 2010 noch knapp 2,3 Millionen Euro in Berlins Landeskasse flossen, waren es 2016 schon fast 3,4 Millionen Euro. Dabei ist der bisherige Berliner Steuersatz ausgesprochen niedrig. In Hamburg liegt er bei 8 Prozent, in Hannover zahlt man 10 Prozent und in Potsdam sogar 20 Prozent.
Jens Sethmann
27.12.2017