Der Zugang zu einer Genossenschaftswohnung erfordert Geld für den Erwerb eines Genossenschaftsanteils. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen ist das häufig eine zu hohe Schwelle. Das Land Berlin will helfen, sie zu überwinden – und bietet zinslose Kredite.
Eine neue Förderung soll einkommensschwachen Haushalten in Berlin den Zugang zu Genossenschaften und damit zu sozialverträglichem und sicherem Wohnen erleichtern. Noch im Dezember letzten Jahres trat eine Verwaltungsvorschrift in Kraft, die es jetzt auch Besitzern von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) ermöglicht, zinslose Darlehen aufzunehmen, um Genossenschaftsanteile zu erwerben oder auch projektbezogene Beteiligungen zu bezahlen. Dies sind Voraussetzungen, um eine Wohnung bei einer Genossenschaft beziehen zu können.
Bisher unterstützte das Land Berlin Genossenschaften bereits bei Neubauten und beim Bestandserwerb. Das neue Angebot ergänze das Förderprogramm auf eine sinnvolle Weise, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Genossenschaftsanteile – wie etwa bei jüngeren und neuen Genossenschaften beziehungsweise mit Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben – höher ausfallen.“
Die Darlehenshöhe kann je förderberechtigtem Haushalt bis zu 50.000 Euro betragen (Mindestbetrag: 2000 Euro). Hat der Haushalt auch nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit noch Anspruch auf einen WBS, gewährt das Land Berlin einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent auf den ursprünglichen Darlehensbetrag. Voraussetzung für den Kredit ist allerdings, dass erstmals eine Wohnung bei einer Genossenschaft bezogen und damit auch erstmals entsprechende Anteile erworben werden.
Rosemarie Mieder
www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-genossenschaftsfoerderung-anteilserwerb.html
23.05.2019