Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat ein konkretes Gesetz für die per Volksbegehren beabsichtigte Vergesellschaftung vorgeschlagen. Die Entschädigungszahlungen würden dabei den Landeshaushalt nicht belasten.
Das laufende Volksbegehren fordert vom Senat die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Wie das im Erfolgsfall funktionieren könnte, haben die Initiatoren nun konkretisiert. Zur Entschädigung der Immobilienkonzerne schlägt die Initiative sogenannte Bonds vor. Die enteigneten Wohnungsbestände sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts namens „Gemeingut Wohnen“ überführt werden. Diese Anstalt gibt übertragbare Schuldverschreibungen zur Entschädigung der Voreigentümer aus. An die Unternehmen werden für die Dauer von 40 Jahren alle Erträge abgeführt, die nicht für die Bewirtschaftung der Wohnungen erforderlich sind. Die Mieten bleiben dabei an der Zahlungsfähigkeit der Bewohner orientiert. Damit bekommen die Unternehmen die höchstmögliche Entschädigung, die bei einer gemeinwirtschaftlichen Nutzung möglich ist. „Das erlaubt eine Entschädigung ohne Haushaltsmittel des Landes Berlin und ohne Bankkredite“, erläutert Sebastian Schneider von der Initiative.
Der Gesetzesvorschlag stellt auch klar, dass nur private, gewinnorientierte Vermieter mit 3000 oder mehr Wohnungen vergesellschaftet werden sollen. „Wir verhindern allerdings auch, dass sich Unternehmen über undurchsichtige Firmengeflechte der Vergesellschaftung entziehen können“, erklärt Agnes Schober, Juristin der Initiative.
Die vergesellschafteten Wohnungen sollen nie wieder privatisiert werden dürfen. Und um zu verhindern, dass sich später neue Big Player eine beherrschende Marktmacht zusammenkaufen, wird die Vergesellschaftung nötigenfalls alle drei Jahre wiederholt.
Der Berliner Mieterverein (BMV) unterstützt den Vorschlag. „Die Diskussion ist eröffnet. Es muss nun noch eine gute Lösung entwickelt werden, wie die als ‚Gemeingut Wohnen‘ geführten Immobilien gemeinschaftlich bewirtschaftet werden können“, sagt der BMV-Vorsitzende Rainer Tietzsch.
Jens Sethmann
27.08.2023