Mehr Wohnungen für Haushalte mit kleinerem Budget bei kommunalen Vermietern, aber auch teurere Mieten im nicht gebundenen Wohnungsbau sieht eine Ergänzung der sogenannten Kooperationsvereinbarung vor.
Auf 63 Prozent soll der Anteil WBS-berechtigter Haushalte bei den jährlich wiedervermieteten Bestandswohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften steigen – bisher sind es 60 Prozent. Das sieht eine Ergänzung zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat, der „Wohnraumversorgung Berlin“ und den kommunalen Wohnungsunternehmen vor. Die Kooperationsvereinbarung war 2017 unterzeichnet worden, um eine bessere Wohnraumversorgung von Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen zu erzielen.
Nun machten die angespannte Situation am Berliner Wohnungsmarkt und die steigenden Baukosten eine Nachjustierung erforderlich. Die kommunalen Vermieter dürfen zukünftig bei freifinanzierten Neubauwohnungen wegen der gestiegenen Baupreise statt 10 nun bis zu 11 Euro pro Quadratmeter im Monat verlangen. Bei einem Mieter-Einkommen von bis 240 der Bundeseinkommensgrenze dürfen es sogar 11,50 Euro werden.
Diese Ergänzung präzisiere den Versorgungsauftrag der kommunalen Unternehmen, betonte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel. Zugleich sichere man aber auch die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen. Denn im Gegenzug dürfen sie die Mieten in ihren freifinanzierten Neubauwohnungen um zehn Prozent anheben.
Rosemarie Mieder
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28.05.2021