Die Bundesregierung hat sich auf ein 10-Stufenmodell zur Verteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern geeinigt.
Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Mieter in ungedämmten Wohnungen mit undichten Fenstern und veralteter Heizung zahlen künftig noch 10 Prozent des CO2-Preises. Wer in einem energetisch vorteilhaften Haus wohnt, muss die volle Abgabe zahlen. Der Berliner Mieterverein (BMV) hält das Stufenmodell für unfair: „Vier Fünftel aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland müssen zukünftig 50 Prozent und mehr der CO2-Bepreisung zu tragen haben“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Das Stufenmodell soll 2023 in Kraft treten. Im laufenden Jahr dürfen die CO2-Kosten noch voll auf die Mieter umgelegt werden.
js
26.05.2022