Berlin wird wohl erst im nächsten Jahr wieder einen „qualifizierten Mietspiegel“ bekommen. Für die Übergangszeit wird ein sogenannter einfacher Mietspiegel erstellt.
Alle zwei Jahre muss ein Mietspiegel fortgeschrieben werden, wenn er als qualifiziert gelten soll. Turnusgemäß hätte im Mai der Berliner Mietspiegel 2023 erscheinen müssen. Die Vorarbeiten waren aber über Monate blockiert, weil gegen die Art der Vergabe der statistischen Erhebung und Verarbeitung der nötigen Daten vor Gericht geklagt worden war. Diese Klage blieb zwar erfolglos, doch währenddessen konnte die Datenerhebung nicht gestartet werden.
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, soll nun ein Übergangs-Mietspiegel erstellt werden. Der Versuch der Mieter- und Vermieterverbände, sich auf einen „Verbändemietspiegel“ zu verständigen, ist dann allerdings gescheitert. Dabei wäre der bisherige Mietspiegel anhand neuer Wohnungsmarktdaten und Indizes fortgeschrieben worden. Man war sich bei den Verbänden darüber uneins, welche Daten dafür herangezogen werden sollten. Nun wird wohl der Senat den Mietspiegel bestimmen. Im Gespräch ist eine prozentuale Erhöhung der Werte des alten Mietspiegels. Bis dahin gilt der Mietspiegel 2021 weiter.
Beide Übergangslösungen gelten nur als „einfacher Mietspiegel“. Dieser hat nicht die Beweiskraft eines aufwendig erstellten qualifizierten Mietspiegels, dient aber als geeignete Schätzgrundlage für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen.
Gleichzeitig laufen die Arbeiten für den nächsten qualifizierten Mietspiegel an, der voraussichtlich 2024 in Kraft treten wird.
Jens Sethmann
26.05.2023