Die Wärmewende droht zu scheitern. Ein Grund sind die hohen Kosten für eine energetische Sanierung, die noch vielen Gebäuden bevorsteht. Wie können die so aufgeteilt werden, dass Mietende nicht überlastet und Vermietende zum Handeln motiviert werden?
Der Gebäudesektor hat 2023 das vierte Jahr in Folge die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele verfehlt, stellt eine aktuelle Studie fest, die vom Deutschen Mieterbund (DMB) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben wurde. Die Wärmewende droht zu scheitern – an den hohen Kosten einer energetischen Sanierung. Bisher fehle ein schlüssiges Konzept für deren Verteilung, stellt die Studie fest und fordert: Für Mieter müssen die hohen Energiestandards bezahlbar, also warmmietenneutral geplant und ausgeführt werden. Das heißt, die Kaltmiete darf nur in dem Maße steigen, in dem sich Kosten für Heizung und Warmwasser verringern.
„Bereits heute ist jeder dritte Mieterhaushalt durch zu hohe Wohnkosten überlastet“, erklärt dazu Dr. Melanie Weber, Bundesdirektorin des DMB. „Bei energetischen Modernisierungen zahlen Mietende aktuell die Hauptlast durch die Mietsteigerungen über die Modernisierungsumlage.“
DMB und BUND haben nun mit ihrer Studie ein „Drittelmodell“ vorgelegt, mit dem die Kosten zwischen Mietenden, Vermietenden und der öffentlichen Hand so aufteilt werden können, dass für alle eine Win-win-Situation entsteht.
Zum einen soll die Modernisierungsumlage von acht beziehungsweise zehn Prozent einheitlich auf drei Prozent sinken. Damit werde erreicht, dass die Warmmiete nicht steigt. Die Höhe der Modernisierungsumlage entspräche dann nämlich im Durchschnitt den eingesparten Kosten der Energie fürs Heizen und Warmwasser. Berechnet hat dies das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (Ifeu) im Auftrag beider Verbände.
Um die finanziell aufwendigen Sanierungen für Vermietende attraktiver zu machen, sollen sie im Gegenzug die staatlichen Fördermittel behalten können, die bisher an die Mietenden weitergereicht werden mussten.
DMB und BUND fordern zugleich, die Fördersätze für umfassende Sanierungen je nach erreichtem Energiestandard auf 30 beziehungsweise 40 Prozent anzuheben und den Bonus für besonders energieeffiziente Gebäude in Höhe von zehn Prozent zu erhalten. Neben Krediten solle es auch wieder Zuschüsse geben, und die Mittel müssten langfristig gesichert, außerdem eine soziale Staffelung der Förderung in Betracht gezogen werden.
Keine öffentlichen Gelder für private Großvermieter
Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels das „Drittelmodell“: Allerdings sollten die neuen milliardenschweren Beihilfen privaten Klein- und mittelständigen Vermietern, landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vorbehalten sein.
„Es ist nicht einsehbar, dass auch private Großvermieter, die ihre Bestände oft jahrelang nicht instandgehalten haben, jetzt auf Kosten der Steuerzahler tief in die Fördertöpfe greifen“, befindet Bartels. Außerdem könnten drei Prozent Modernisierungsumlage in etlichen Fällen noch immer zu hoch sein. Der BMV fordert deshalb, nicht nur die Umlage, sondern auch die Kappungsgrenze von derzeit drei beziehungsweise zwei Euro je Quadratmeter abzusenken. Außerdem dürfe die Modernisierungsumlage nur so lange Bestandteil der Miete sein, bis sich die Kosten amortisiert haben.
Rosemarie Mieder
Zwei andere Vorschläge
Die Teilwarmmiete wurde in Schweden eingeführt und wird derzeit auch von der Bundesregierung geprüft. Das Modell sieht vor, dass vom Vermieter eine fixe Warmmiete zusagt wird, bei der eine bestimmte Raumtemperatur garantiert wird. Wer mehr verbraucht, zahlt drauf, wer weniger verbraucht, bekommt Geld zurück.
Ausschließlich öffentliche Zuschüsse fordert dagegen die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus für die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen, die als Transaktionskredite aufgenommen werden könnten und es den Unternehmen gestatten würden, warmmietenneutral zu sanieren.
rm
30.05.2024