Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
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Betr. MieterMagazin 12/2023, Seite 22, Jens Sethmann: „Gelände des Ex-Flughafen Tempelhof: Abstimmen, bis das Ergebnis gefällt“
Der Bürgerwille darf sich ändern
Die Demokratie („Respekt vor der direkten Demokratie und dem Bürgerwillen“) ist durch neue Senatspläne nicht gefährdet, denn eben wie Parlamente Gesetze ändern und aufheben dürfen, kann sich auch der Bürgerwille in erneuten Abstimmungen ändern. Alle Vernünftigen wissen, dass nur Wohnungs-Neubau zusätzliche, dringend benötigte Wohnungen schafft. Einen möglichen Neubau verhindert ein Konglomerat aus Egoisten, politischen Initiativen und sektiererischen Ideologen. Lautstarke Aktivisten bestimmen die Richtung der Politik. Auf der Strecke bleiben Wohnungssuchende und Mieter überteuerter, weil knapper Wohnungen. Verzweifelt Wohnungssuchende wünschen sich oft, sie seien Fledermäuse, Eidechsen oder Kröten. Dann würden sich die lautstarken Aktivisten, Initiativen und Verbände gewiß für sie einsetzen.
Ingo Simson per E-Mail
Betr.: Mieter Magazin 7+8/2015 (im Online-Archiv), Seite 4, Leserbriefe: „Klare Rauchverbote vermeiden Streit“
Individuellvertragliche Rauchverbote
Die Redaktion erläutert auf Seite 4 in einer Entgegnung auf den oben genannten Leserbrief, dass individualvertragliche Rauchverbote für Mietwohnungen zulässig seien. Können Sie hierfür bitte Ihre Quelle nennen?
Dr. Mathias Bockmühl
Gegen individualvertragliche Vereinbarungen von Rauchverboten im Mietvertrag bestehen nach allgemeiner Ansicht keine Bedenken
(vgl. Reichhart/Dittmann ZMR 2011, 925, 926 m.w.N.)
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2022, Seite 22, Sebastian Bartels: „10 Fragen zur Ersatzunterkunft: Was ist zumutbar und welche Kosten werden übernommen?“
Schadensfall in der Ersatzwohnung
Ich muss gerade eine Ersatzunterkunft beziehen und scheitere an der Frage zum Versicherungsschutz bei der Mitnahme von Haustieren (bei mir zwei Katzen). Ohne eine eigene Haftpflichtversicherung stellt sich mir die Frage, ob beispielsweise Kratzspuren der Katze durch die Versicherung des Vermieters abgedeckt sind, der den Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt.
Jens Tinnemeyer per E-Mail
Auch in einer Ersatzunterkunft gilt ganz normales Mietrecht: Für Schäden, die der Mieter verursacht oder sich zurechnen lassen muss, muss er auch aufkommen. Voraussetzung ist
allerdings, dass der Vermieter beweisen kann, dass die Schäden vom Mieter zu vertreten sind. Gebrauchsspuren im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung stellen in der Regel keine Beschädigungen dar.
Die Redaktion
31.05.2024