Die mit Einzelöfen beheizte Wohnung eines Mieters verfügte nicht nur über einen, sondern sogar über zwei Herde in der Küche. Aus diesem Grunde meinte der Vermieter bei der Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2005, die Küche sei beheizbar. Falsch, belehrte ihn das Landgericht.
Vielmehr sei das wohnwertmindernde Merkmal „nicht beheizbare Küche“ zutreffend. Denn der zweite in der Küche stehende Herd könne nicht als Heizung angesehen werden. Es mag sein, dass ein Herd Wärme abgibt – das mache ihn jedoch noch nicht zu einer Heizung. Vielmehr handele es sich um die Abwärme bei der Zubereitung von Speisen. Es wäre ausgesprochen ineffizient, mit einem Herd einen Raum heizen zu wollen. Dafür sei er nicht gebaut. Das Merkmal der fehlenden Beheizbarkeit werde auch nicht durch den Abschlag wegen der fehlenden Sammelheizung ausgeschlossen.
mac
LG Berlin vom 15. März 2007 – 67 S 418/06 –
MieterMagazin 7+8/07
16.04.2013