Seit 2002 ist Prostitution, wenn sie ohne Zwang ausgeführt wird, straffrei. Das Gewerbe wurde damit legalisiert, umstritten bleiben jedoch die Orte, an denen sich Bordelle niederlassen. Der „Salon Prestige“ liegt in einem Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe. Das zuständige Bezirksamt wollte die Einrichtung schließen, verlor aber den Prozess in erster Instanz.
Bordelle waren bisher in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig. Allein in der Hauptstadt gibt es, wie die „Berliner Zeitung“ berichtete, 230 Wohnungsbordelle. Dazu gehört der „Salon Prestige“ in der Ringbahnstraße in Berlin-Halensee, den das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf schließen lassen wollte. Die Inhaberin klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Nach Ortsterminen und Zeugenanhörungen kamen die Richter zu der Auffassung, dass es sich „um einen nicht in relevanter Weise“ störenden Gewerbebetrieb handelt. Selbst in der Nachbarschaft ist der „Salon Prestige“ kaum als Bordell wahrgenommen worden. Lediglich ein neutrales Messingschild weist auf den Salon hin. Das Bordell verzichtet auf Werbung, schenkt keinen Alkohol aus und die Öffnungszeiten sind – nach Ansicht der Kammer – für das Wohnumfeld verträglich. Daher entschied das Gericht, dass ein Bordell, bei dem die Art der gewerblichen Nutzung nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, in einem Mischgebiet ausnahmsweise zulässig sein kann.
Gegen dieses Urteil hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bis Anfang Juli 2009 die Möglichkeit, Berufung einzulegen: „Wir haben darüber noch nicht entschieden“, erklärte der stellvertretende Bezirksbürgermeister und Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler.
Auf die Frage, ob mit der Entscheidung ein Präzedenzfall geschaffen wurde, antwortete das Verwaltungsgericht, dass es in solchen Fällen immer eine Einzelfallprüfung geben wird.
Diese Aussage begrüßte auch der Berliner Mieterverein und verwies darauf, dass die öffentliche Hand, sobald es Beschwerden über derartige Einrichtungen gibt, diesen nachgehen muss.
Bettina Karl
MieterMagazin 7+8/09
Unauffällig präsentiert sich das Bordell „Prestige“ – und darf deshalb nach Ansicht des Verwaltungsgerichts im Mischgebiet bleiben
Foto: Christian Muhrbeck
Verwaltungsgericht Berlin,
Urteil vom 6. Mai 2009 – 19 A 91.07 –
07.06.2013