Betr.: MieterMagazin 11/09, Seite 12, Sina Tschacher:
„Auskunfteien: Fehlerquote immens“
Schufa-Praxis muss ein Ende haben
Ich bin selbst betroffen und wurde von Vermietern wegen eines Eintrages in der Schufa mehrfach abgelehnt. Gegen diese Eintragung wehre ich mich derzeit, da diese grundlos ist.
Besonders der, der ALG II bezieht, eine kleine Wohnung benötigt und einen Schufa-Eintrag hat – wovon gerade Arbeitslose eher betroffen sind – hat enorme Schwierigkeiten, überhaupt eine entsprechende Wohnung zu finden, da die kleinen günstigen Wohnungen sowieso schon rar gesät sind.
Meines Erachtens stellt die Abfrage der Schufa durch Vermieter einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Sollte ein Mieter tatsächlich einen Eintrag haben, heißt dies ja noch nicht, dass er seine Miete nicht bezahlen kann oder will. Aber viele Vermieter haben gegenüber diesen Menschen Vorbehalte und so kann einem die Wohnungsablehnung zum absoluten Verhängnis werden, erst recht, wenn man aus beruflichen Gründen umziehen will.
Ich sehe in der Schufa-Abfrage auch einen Verstoß gegen den Datenschutz. Was geht es den Vermieter an, wer bei wem in der Schuld steht? Die bereits bestehenden Mietverhältnisse können durch den Vermieter auch nicht auf Schufa-Einträge geprüft werden und es gibt sicher viele Mieter, die einen negativen Schufa-Eintrag haben.
Ich finde, dass es auch Aufgabe der Datenschutzbehörde und der Regierung sowie der Mietervereine ist, dies zu beenden und dafür Sorge zu tragen, dass einer Vermietung aufgrund eines Schufa-Eintrages nichts im Wege steht. Denn: Wie soll man seine Schulden tilgen, wenn man aufgrund dessen, dass man keine Wohnung findet, auch keine Arbeitsstelle bekommt?
G. Mätschke, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 4/10, Seite 8, Birgit Leiß:
„Abriss am Barbarossaplatz: Ein harter Kern kämpft ums Bleiben“
Wer trägt die Verantwortung?
Der Artikel ist nicht zufriedenstellend, da überhaupt nicht klar wird, wer für die jetzige Situation verantwortlich ist. Weder wird der jetzige Eigentümer genannt noch der frühere. Es heißt lediglich, „Hochtief“ wolle bauen. Ob Hochtief schon Grundstückseigentümer ist, wird nicht explizit gesagt.
Auch besteht am Platz kein Aufwertungsdruck, da fast alle Häuser und der Platz in einem guten Zustand sind. Auch das Haus Nummer 59 sieht befriedigend aus und könnte mit einem Anstrich und einer Modernisierung innen wieder in einen guten Zustand versetzt werden. Bezirksbürgermeister Bernd, der der SPD angehört, trägt Verantwortung, wenn das Haus abgerissen wird. Dadurch würde preisgünstiger Wohnraum für Rentner, Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Bezieher vernichtet.
K. Weber, 10623 Berlin
Bei Redaktionsschluss war „Hochtief“ noch nicht im Grundbuch eingetragen, aber es existierte eine Auflassungsvormerkung. Noch-Eigentümer der Barbarossastraße 59 war die „Barbarossaplatz Verwaltungsgesellschaft mbH“. Mit Aufwertungsdruck war nicht gemeint, dass die Häuser dringend renovierungsbedürftig wären, sondern dass aufgrund der attraktiven Lage ein erhebliches Interesse besteht, Wohnungen für ein gehobenes Klientel zu bauen. Dass der Bezirk diesen Investorenwünschen grünes Licht gibt und die „Aufwertung“ begrüßt, wird im Artikel deutlich kritisiert. Aus Sicht des Mietervereins „ist es bedauerlich, dass hier auf Kosten preiswerten Wohnraums dem Aufwertungsdruck nachgegeben wird“, heißt es wörtlich.
Die Redaktion
MieterMagazin 7+8/10
01.06.2013