Ein Mieter fühlte sich durch die Mieter in der Wohnung über ihm erheblich gestört, wenn diese auf ihrem neu verlegten Laminat- und Fliesen-Fußboden mit Straßenschuhen gingen. Der Mieter verlangte Abhilfe von seinem Vermieter. Dieser erklärte, dass die auch für Trittschall bei Altbauten einschlägige DIN-Norm eingehalten sei.
Das Landgericht kam zu der Überzeugung, dass trotz Einhaltung der DIN-Norm unzumutbare Geräusche entstehen. Das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit Schuhen, die harte Absätze aufweisen, unterfalle in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Es sei zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.
LG Hamburg vom 15. Dezember 2009 – 316 S 14/09 –
mac
MieterMagazin 7+8/10
04.04.2013