Durch eine vom Europäischen Parlament verabschiedete Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gelten ab 2012 höhere Anforderungen an die Qualität von Energieausweisen.
Zu den für Mieter wichtigsten Neuerungen gehört, dass ihnen der Energieausweis bei Vertragsabschluss in Kopie ausgehändigt werden muss – ein deutlicher Fortschritt, denn bislang gebe es nur die Einsichtnahme, sagt Barbara Steenbergen vom Internationalen Mieterbund IUT (International Union of Tenants). Außerdem muss der Energiekennwert eines Gebäudes ab 2012 bereits im Immobilieninserat veröffentlicht werden, so dass sich Wohnungssuchende schon vor der Besichtigung ein Bild vom energetischen Zustand machen können. Aus Mietersicht sei das der größte Erfolg, hebt Steenbergen hervor: „Dies bringt auf einen Blick mehr Transparenz in Hinblick auf die Nebenkosten.“ Ab 2012 könnten Wohnungssuchende zum Beispiel im Internet neben „Balkon und Einbauküche“ auch „Energieklasse A“ als Suchkriterium angeben.
Darüber hinaus muss der Energieausweis zukünftig zwei Modernisierungsempfehlungen beinhalten: Ein Maßnahmenpaket soll konkrete Vorschläge für eine umfassende energetische Sanierung enthalten, ein weiteres für die Modernisierung einzelner Bauteile. Die EU-Mitgliedsstaaten wer-den zudem verpflichtet, ein unabhängiges Kontrollsystem zu schaffen, um Energieausweise stichprobenartig auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Billig-Energieausweise im Internet gibt es zum Teil schon für unter 10 Euro, sie genügen jedoch meist nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind dann ungültig. Um diese Praxis einzudämmen und den Missbrauch zu stoppen, hilft nach Ansicht von Steenbergen allerdings nur eine öffentliche Kampagne der Mieter- und Vermieterverbände.
Kristina Simons
MieterMagazin 7+8/10
Ab 2012 muss Mietern bei Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden
Foto: Christian Muhrbeck
Der Text der EU-Gebäuderichtlinie
EPBD 2010 im Internet unter:
www.enev-online.de/epbd/2010/
01.06.2013