Es ist eine Horrorvorstellung: Da verbringt man gerade die schönsten Wochen des Jahres im sonnigen Süden und plötzlich erfährt man, dass zu Hause eingebrochen wurde oder dass es in der Wohnung gebrannt hat. Bevor man in den Urlaub startet, sollte man daher einige Vorkehrungen treffen.
Die Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher. In über der Hälfte aller Fälle hebeln sie Türen oder Fenster mit einfachem Werkzeug auf, zum Beispiel mit einem Schraubenzieher. Allzu schwer wird es ihnen häufig nicht gemacht: Bei der Berliner Polizei weiß man von Urlaubern zu berichten, die lediglich die Wohnungstür zugezogen hatten oder bei denen die Fenster gekippt waren. Oft werden verwaiste Wohnungen von Ganoven regelrecht ausgespäht, jeder Hinweis auf eine längere Abwesenheit ist daher zu vermeiden. Hier die wichtigsten Tipps der Polizei:
- Türen abschließen, nicht nur zuziehen. Fenster nicht in Kippstellung zurücklassen, auch nicht in den oberen Stockwerken.
- Den Briefkasten regelmäßig leeren lassen, etwa durch einen Freund oder Nachbarn. Nicht vergessen: die Zeitung abbestellen.
- Keine Angaben zum Urlaub auf dem Anrufbeantworter hinterlassen (oder per Twitter in die Welt senden).
- Jalousien über eine Zeitschaltuhr oder von einem Nachbarn regelmäßig hoch- und runterziehen lassen, auch die Lampen in Abständen ein- und ausschalten lassen.
Besonders gefährdet sind Erdgeschossmieter. Einen gewissen Schutz bieten Rollläden. Doch der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie einzubauen. Mieter haben aber in der Regel einen durchsetzbaren Anspruch darauf, auf eigene Kosten Rollläden anzubringen.
Bevor man die Wohnung in den Urlaub verlässt, sollte man zudem überprüfen, ob Wasseranschlüsse (zum Beispiel Waschmaschinenzulauf) und Gas zugedreht sind. Von nicht benötigten Elektrogeräten wie Fernseher oder Computer ist der Stecker zu ziehen, Geräte mit Stand-by-Schaltung sind vom Netz zu trennen. Das spart nicht nur Stromkosten, sondern minimiert auch die Brandgefahr, etwa durch einen Kurzschluss. „Ein versehentlich eingeschaltetes Elektrogerät kann verheerende Folgen haben“, warnt Jens-Peter Wilke, Sprecher der Berliner Feuerwehr. Er empfiehlt außerdem Rauchmelder: „Wenn man im Urlaub ist und es in der Wohnung zu einem Schwelbrand kommt, werden dadurch die Nachbarn aufmerksam.“
Handy-Nummer für den Notfall zurücklassen
Viele Mieter glauben, man müsste beim Vermieter oder beim Hauswart einen Wohnungsschlüssel hinterlegen, wenn man verreist. Das trifft nicht zu, selbst bei längerer Abwesenheit ist man nicht dazu verpflichtet, heißt es dazu beim Deutschen Mieterbund (DMB). Es reicht völlig aus, wenn man den Vermieter darüber informiert, wer einen Zweitschlüssel hat. In Notfällen, etwa bei einem Rohrbruch, muss sich der Vermieter nämlich Zutritt zur Wohnung verschaffen können. Am besten ist es ohnehin, einen Nachbarn zu bitten, alle paar Tage nach dem Rechten zu sehen. Dazu gehört auch das Lüften. Im eigenen Interesse kann es sinnvoll sein, der Hausverwaltung eine Handy-Nummer oder eine E-Mail-Adresse zu geben, über die man im Notfall erreichbar ist.
Vor der Abreise sollte sichergestellt werden, dass Miete, Strom und ähnliches weiter bezahlt werden. Kommt während der Abwesenheit ein Mieterhöhungsschreiben oder eine Modernisierungsankündigung, ändert das nichts an den geltenden Fristen – der Mietvertrag macht nun mal keinen Urlaub.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/10
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Illustration: Negrelli
Tiersitterliste:
www.tierschutz-berlin.de
Tel. 768 88 110/115
Wohnungstauschagenturen:
www.homelink.de,
www.homeexchange.com
Rat und Tat
Wohin mit dem Haustier?
Nicht jeder hat einen hilfsbereiten Nachbarn, der die Vögel füttert oder den Hund zu sich nimmt. Eine Alternative zu kostspieligen Tierpensionen ist die Tiersitterdatenbank des Berliner Tierschutzvereins. Private Tierfreunde nehmen Hunde, Katzen und Kleintiere kostenlos in ihrer Wohnung auf. Eine andere Möglichkeit ist, die eigene Wohnung zum Tausch oder zur kostenlosen Überlassung anzubieten. Die Untermieter auf Zeit können nicht nur das Haustier versorgen, sondern auch die Pflanzen gießen und den Briefkasten leeren. Solange die Gäste dafür nichts zahlen müssen und nicht länger als sechs Wochen bleiben, ist dafür auch keine Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
bl
25.09.2018