Sommer und Sonnenschein – worauf die Einen monatelang sehnsüchtig gewartet haben, ist für die Anderen eine Qual. Dann nämlich, wenn sich die Wohnung in der warmen Jahreszeit übermäßig aufheizt. Zwar unterscheiden sich Menschen auch in ihrem Temperaturempfinden, doch wenn selbst nachts immer noch 28 Grad in der Wohnung herrschen, ist für die Wenigsten an Schlaf zu denken.
Wegen der dichten Bebauung kühlen sich Wohngebäude in großen Städten nachts nicht ausreichend ab. Besonders hitzeanfällig sind Dachwohnungen, die sich sehr viel schneller erhitzen als Wohnraum in unteren Geschossen. Hat das Gebäude auch noch ein Flachdach – wie vor allem bei Neubauten üblich -, wird es für die Bewohner darunter besonders heiß. „Die Sonne erhitzt die Dachhaut außen auf Werte von 75 Grad Celsius“, erklärt Werner Eicke-Hennig vom Institut Wohnen und Umwelt. Sechs bis acht Stunden später sei die Hitze durchgedrungen. „An der Zimmerdecke entstehen dann Temperaturen von 26 bis 28 Grad.“ Von dort strahle die Wärme weiter auf Innenwände und Fußboden. Ohne eine ausreichende Dämmung im Dach ist dem Hitzeproblem in solch einem Fall nicht beizukommen.
Generell deutet übermäßige Hitze in der Wohnung auf eine schlechte Dämmung des Gebäudes hin. Doch haben Mieter hier wenig Handhabe. Rechtsexperte Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein: „Es müsste sich schon um den Extremfall handeln, dass sich die Wohnung über eine längere Zeit auf mehr als 30 Grad Celsius aufheizt.“
Anders als für Arbeitsstätten gibt es für Wohnungen auch keine festgelegten Temperaturobergrenzen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nennt in einer Untersuchung zum sommerlichen Wärmeschutz Raumlufttemperaturen zwischen circa 18 und 24 Grad Celsius als behaglich für den Menschen. Alles über 26 Grad Celsius werde in Räumen dagegen im Allgemeinen als unangenehm empfunden.
Manchmal können allerdings schon einfache Mittel für Abkühlung sorgen. „Beste Abhilfe bietet ein außen angebrachter Sonnenschutz, wie zum Beispiel Markisen, Jalousien, Roll- oder Klappläden“, sagt Thomas Drinkuth von der Deutschen Energie-Agentur (Dena). „Diese reflektieren die Sonnenstrahlen, bevor sie durch das Fenster eindringen und die Räume aufheizen können.“ Die Außenflächen der Rollos oder Jalousien sollten hell oder mit Metall beschichtet sein, rät Drinkuth. „Dann können sie die Sonneneinstrahlung um bis zu 75 Prozent reduzieren.“ Sind sie aus Aluminium gefertigt, sind sie besonders langlebig und halten auch der hohen Belastung durch UV-Strahlen stand.
Mieter dürfen an der Fassade allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters einen Sonnenschutz anbringen. Die Alternative: auf der Innenseite einen Blendschutz befestigen. Das ist zwar weniger effektiv, doch halten helle und beschichtete Jalousien immerhin noch etwa 25 Prozent der Sonnenstrahlen ab. Neben Jalousien mit horizontalen Lamellen gibt es für den Innenbereich auch solche mit vertikalen und meist aus Stoff gefertigte Lamellen. Vorhänge haben dagegen nur eine geringe Wärmeschutzwirkung.
Mit getönten oder beschichteten Sonnenschutzscheiben lasse sich ebenfalls ein Teil der Wärmeeinstrahlung abwehren, so Dena-Experte Drinkuth. „Diese kommen vor allem für Südfenster in Frage.“ Doch eignen sich für Mieter dann schon eher getönte Reflexionsfolien, die direkt auf die Scheibe geklebt werden. „Spezielle Sonnenschutzfolien haben gute Wirkungsfaktoren“, so Rommel. „Doch leider wird neben der Sonne auch das Licht abgehalten.“
Klimageräte sind eine schlechte Lösung
Um der sommerlichen Hitze in der Wohnung Herr zu werden, sind indessen Kompakt-Klimageräte keine Lösung: Sie verbrauchen nicht nur sehr viel Strom, sondern sind auch ziemlich laut, was den Schlaf genauso stört wie nächtliche Hitze.
Kurzzeitig können Ventilatoren gegen die Hitze helfen, sie verbrauchen deutlich weniger Strom als Klimageräte. Doch unterscheidet sich der Stromverbrauch zwischen den Modellen teils erheblich. Hierzu sollte man sich gut beraten lassen. Wichtig ist zudem, dass der Ventilator möglichst leise läuft.
Kristina Simons
MieterMagazin 7+8/10
Foto: Sabine Münch
Markisen und Jalousien schützen die Wohnung vor „Sonnenbrand“
Foto: epr/Schanz
Rat und Tat
Temperatur zu hoch – Miete runter?
Das Amtsgericht Hamburg billigte einem Mieter eine Mietminderung von 20 Prozent zu, da seine im vierten Obergeschoss liegende Wohnung sich im Sommer tagsüber auf über 30 und nachts auf mehr als 25 Grad aufwärmte. Auch ausgiebiges Lüften half nicht. Da es sich um eine hochpreisige, qualitativ gut ausgestattete Neubauwohnung handelte, erkannte das Gericht einen erheblichen Mangel an, wenn die Temperaturen im Sommer deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle liegt (AG Hamburg vom 10. Mai 2006 – 46 C 108/04).
ks
01.06.2013