Eine geplante neue Trinkwasserverordnung enthält neben einer Reihe neuer Definitionen einen technischen Maßnahmewert gegen Legionellen.
Großanlagen, das heißt Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle, müssen jährlich einmal auf Legionellenbefall überprüft werden. Diese Regelung gilt für alle Anlagen mit Duschen, also praktisch für alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in zentralbeheizten Mehrfamilienhäusern.
Die Wohnungswirtschaft kritisiert dies als „überdimensioniert“, da bisher keine Erkenntnisse darüber vorliegen, ob Legionelleninfektionen überhaupt aus Anlagen in Wohngebäuden herrühren.
Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin erkranken jährlich rund 6000 Menschen in Deutschland an einer Legionelleninfektion, andere Forscher gehen von weit höheren Zahlen aus. Gemeldet werden jährlich jedoch nur etwa 500 Fälle, Tendenz rückläufig. Die Legionellenprüfung in Wohngebäuden war deshalb vom Gesundheitsministerium bereits ad acta gelegt worden, wurde aber vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates wieder eingebracht. Die Begründung: Die Untersuchung sei nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich und geboten.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 7+8/11
Der Erreger der Legionellenkrankheit findet sich unter anderem
in Warmwasserversorgungsanlagen
Foto: MieterMagazin-Archiv
17.12.2015