Die Bundesregierung will die Kürzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms teilweise wieder zurücknehmen. Für die Jahre 2012 bis 2014 sollen je 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
Die Atomkatastrophe von Fukushima, schlechte Umfragewerte und Wahlniederlagen haben die schwarz-gelbe Bundesregierung zum Umdenken gebracht. Nach Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) sprach sich auch die FDP im Mai dafür aus, im nächsten Jahr zwei Milliarden Euro für die klimagerechte Modernisierung von Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Anfang Juni verkündete das Bundeskabinett eine Aufstockung – allerdings nur auf 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden steuerliche Anreize für Eigentümer in gleicher Höhe beschlossen. Jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend gemacht werden können.
2009 waren noch 2,2 Milliarden Euro für die CO2-Gebäudesanierung ausgereicht worden. Schwarz-Gelb hatte das Programm für 2011 auf 936 Millionen Euro gekürzt, für 2012 waren ursprünglich nur noch 500 Millionen Euro eingeplant. Bezahlt werden soll die Wiederaufstockung aus dem Energie- und Klimafonds. Weil sich die Stromkonzerne seit dem Atom-Moratorium jedoch weigern, in diesen Fonds einzuzahlen, will der Bund den Fonds mit seinen Einnahmen aus dem Emissionshandel speisen.
Die schwarz-gelbe Rolle rückwärts reicht nach Ansicht des „Paktes für Klimaschutz“ noch nicht aus. Das Bündnis aus Kommunen, Umweltorganisationen, Bauwirtschaft, Mieter- und Vermieterverbänden hat vorgerechnet, dass die Förderung jährlich fünf Milliarden Euro betragen müsste, wenn die von der Bundesregierung angestrebte Verdoppelung der Sanierungsquote erreicht werden soll. „Will man tatsächlich jährlich zwei Prozent des Gebäudebestandes sanieren, dann werden 1,5 Milliarden Euro nicht ausreichend sein“, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes.
Die Fördermittel kommen indirekt auch den Mietern zugute. Bei der Ermittlung der Modernisierungsumlage werden die öffentlichen Mittel herausgerechnet. Das heißt, wenn der Vermieter Fördergelder in Anspruch nimmt, verringert sich für den Mieter die modernisierungsbedingte Mieterhöhung. Von den Steuervorteilen des Eigentümers hat der Mieter hingegen nichts.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/11
Ausstieg aus dem Ausstieg: Die Bundesregierung stellt 1,5 Milliarden Euro für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung zur Verfügung
Foto: Sabine Münch
27.03.2013