Mit dem Einzug in eine neue Wohnung ist neben den Umzugskosten auch das Geld für die Kaution aufzubringen. Im Regelfall sind das drei Nettokaltmieten. Für diejenigen, die das Geld nicht auf der hohen Kante haben, bieten Versicherungsunternehmen seit 2009 eine Mietkautionsversicherung an. Der Berliner Mieterverein (BMV) und die „Stiftung Warentest“ raten davon ab.
Der Vorteil einer Mietkautionsversicherung scheint klar auf der Hand zu liegen: Beim Einzug in die neue Wohnung werden die finanziellen Belastungen gering gehalten. Denn eine Kautionssumme muss vom Mieter nicht aufgebracht werden. Für den Fall, dass dann zum Beispiel nach dem Auszug in der Wohnung Schäden festgestellt werden, haftet als Bürge das Versicherungsunternehmen, bei dem die Mietkautionsversicherung abgeschlossen wurde. Das hört sich gut an. Aber die Sache hat mehrere Haken.
„Wir raten von einer Mietkautionsversicherung ab, denn sie kostet den Mieter Geld, das er am Ende der Mietzeit nicht zurückbekommt; das können jährlich je nach Anbieter bis zu 100 Euro sein“, erklärt Michael Sittig von der Stiftung Warentest und ergänzt: „Dagegen wird die klassische Mietkaution entweder auf einem verpfändeten Mieterkonto oder auf dem Kautionskonto des Vermieters angelegt.“ Im Normalfall bekommt der Mieter nach dem Auszug diese Summe plus Zinsen ausbezahlt, sofern der Vermieter keinen Grund zum Einbehalten des Geldes hat.
Der Versicherer holt sich sein Geld zurück
Zusätzlich zu den Gebühren gibt es bei der Kautionsversicherung einen weiteren Nachteil, der gleichfalls vielen Mietern nicht bewusst ist: Hat die Versicherung einmal an den Vermieter gezahlt, holt sie sich den Betrag vom Mieter zurück. „Bestreitet der Mieter, dass der Vermieter zum Beispiel eine berechtigte Forderung aus Betriebskosten hatte, muss er das anschließend mit dem Vermieter notfalls vor Gericht ausfechten. Mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung ist man beim Auszug also nicht alle seine finanziellen Sorgen los“, warnt Michael Sittig von der Stiftung Warentest.
Der Berliner Mieterverein rät aus ähnlichen Gründen vom Abschluss einer Mietkautionsversicherung ab. „Am Ende wird dieser Weg für den Mieter zu teuer. Oft ist er auch gar nicht nötig, weil Mieter das Recht haben, die Kaution in bis zu drei Raten zu zahlen“, beschreibt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild eine mögliche Alternative.
Wenn Mietinteressenten die Kaution für die neue Wohnung nicht aufbringen können, zum Beispiel weil es nach dem Auszug aus der alten Wohnung mehrere Monate dauert, bis sie ihre bisherige Kaution ausbezahlt bekommen und auch kein Verwandter oder Freund aushelfen kann, kann die Kautionsversicherung eine Übergangslösung sein.
„Austausch“ vereinbaren
Sobald aber die Kaution aus dem alten Mietverhältnis auf dem Konto eintrifft, sollte der Mieter dem Versicherer kündigen und mit dem Vermieter eine klassische Mietkaution vereinbaren. Da er dazu die Einwilligung des Vermieters braucht, ist es ratsam, sich von ihm bereits im Mietvertrag zusichern zu lassen, dass man die anfangs als Kautionsversicherung gestellte Mietsicherheit später austauschen darf.
Bettina Karl
Bürgschaft mit Pferdefuß
Bei der Mietkautionsversicherung handelt es sich juristisch um eine „unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage“ (§§ 770 und 771 BGB). Zwei Anbieter von Mietkautionsversicherungen auf dem Markt – „Eurokaution“ und „Deutsche Kautionskasse“ – fügen noch einen kleinen Zusatz an: Sie sprechen von einer Bürgschaft „auf erstes Anfordern“, berichtet das Wirtschaftsmagazin Focus Money, das Policen für Privatkunden von vier Anbietern der Mietkautionsversicherungen untersucht und bewertet hat. Das bedeutet in der Praxis: Wenn ein Vermieter die Auszahlung der Kautionssumme verlangt, informiert die Versicherung den Mieter. Dieser kann innerhalb einer bestimmten Frist – je nach Anbieter sieben bis 14 Tage – Einspruch erheben, sofern es triftige Gründe gibt. „Handelt es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern, so sind sogenannte liquide Beweismittel beizubringen. Im Klartext: eine einstweilige Verfügung, ein rechtskräftiges Urteil oder ein anderweitiger vollstreckbarer Titel. Für den Mieter eine ziemliche Hürde“, meint Focus Money.
bk
MieterMagazin 7+8/11
Wer beim Einzug in eine neue Wohnung auf eine Kautionsversicherung setzt, rechnet kurzsichtig
Foto: Sabine Münch
09.05.2017