120 Millionen Euro sollen nach den Vorstellungen von Grünen und Linken für eine „intelligente und soziale Wohnungspolitik“ aufgebracht werden. Das klingt gut und ist angesichts der aktuellen Probleme auch dringend nötig. Doch die vorgeschlagene Finanzierung über nicht mehr benötigte Bürgschaften für die Berliner Immobilien Holding (BIH) ist umstritten.
100 Millionen Euro sollen einem Sondervermögen Wohnungsbau zwecks Neubauförderung und Mietsubvention zugeführt werden. „Damit könnten Belegungsrechte angekauft und die Kappungsgrenzen für die Sozialwohnungen gesenkt werden“, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Andreas Otto. Weitere 20 Millionen Euro sollen dem Kauf von notleidenden Objekten des Sozialen Wohnungsbaus dienen, die nach Wegfall der Anschlussförderung von Verkauf beziehungsweise Insolvenz bedroht sind, beispielsweise die Fanny-Hensel-Siedlung in Kreuzberg.
Beim Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt man diese Vorschläge. Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) äußerte sich zustimmend – allerdings verengte man von dieser Seite die Debatte gleich wieder auf die Neubauförderung. Bei den Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus wurden die Forderungen, die auch von der Linken unterstützt werden, bereits abgelehnt. SPD und CDU wollen keinen kostspieligen Wiedereinstieg in eine Wohnraumförderung.
Die Grünen wollen die im Haushalt veranschlagten Bürgschaftszahlungen in Höhe von 100 Millionen Euro für die BIH aktivieren. Die BIH ist eine Altlast des Bankenskandals, hier werden die Risiko-Immobilien der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin verwaltet. Doch ob dieses Geld wirklich zur Verfügung steht, ist umstritten. „Wir stützen uns auf Äußerungen von Finanzsenator Nußbaum“, sagt Otto.
Nachdem das Land Berlin inzwischen über 90 Prozent der Fondanteile zurückkaufen konnte, ist die Holding auf dem Weg zu einem wirtschaftlich gesunden Unternehmen. Zudem gibt es Überlegungen, die Berliner Wohnungen an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu übertragen. Eine Bürgschaft als Risikoabschirmung wäre dann möglicherweise bereits ab 2013 nicht mehr notwendig. Doch nichts Genaues weiß man nicht, wie Andreas Otto moniert: „Die Bücher müssen geöffnet werden, damit endlich klar wird, was Sache ist.“
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/12
Können freiwerdende Mittel aus einer BIH-Bürgschaft zur Sicherung notleidender Sozialbauten eingesetzt werden?
Foto: Christian Muhrbeck
20.03.2013