Die Möglichkeit, über einen Satelliten ausgestrahltes Fernsehen zu empfangen, gibt es in Deutschland seit 1987. Heute empfangen etwa 17,5 Millionen Haushalte das Fernsehprogramm über Satellit, entweder mit einer eigenen Parabolantenne oder über eine Gemeinschafts-Empfangsanlage.
Um Rundfunk und Fernsehen über Satellit zu empfangen, benötigt man eine Parabolantenne – die sogenannte Satellitenschüssel – mit Empfangskopf und einen Satellitenreceiver. Durch die Wölbung der Antenne werden die aufgrund der großen Entfernung sehr schwachen Signale an einen Punkt reflektiert. An diesem Brennpunkt befindet sich der Empfangskopf, auch LNB genannt, der die gebündelten Signale verarbeitet und über ein Kabel an den Receiver weiterleitet. Schon für 70 Euro sind Satellitenanlagen zu haben, die auch hochauflösende HD-Sender empfangen können.
Bei der Aufstellung der Antenne ist der „freie Blick“ zum Satelliten wichtig. Die Schüssel muss also auf dem Dach oder an der Außenfassade angebracht sein und auf den gewünschten Satelliten ausgerichtet werden. Die deutschsprachigen Programme werden von Satelliten abgestrahlt, die auf dem hiesigen Längengrad in knapp 36.000 Kilometern Höhe über dem Äquator stehen – die Antenne muss also nach Süden gerichtet werden.
Das Satellitenfernsehen bietet eine große Programmvielfalt. Auch kleine ausländische Spartensender lassen sich via Satellit empfangen. Das ist besonders für Einwanderer wichtig, die Programme in ihrer Heimatsprache sehen wollen.
Es muss aber nicht jeder Haushalt eine eigene Parabolantenne aufstellen. Man kann eine Schüssel als Gemeinschaftsantenne auf dem Dach anbringen und die einzelnen Wohnungen per Kabel anschließen. Wird die Gemeinschaftsantenne vom Vermieter gestellt, ist dieser auch dafür verantwortlich, dass damit allen Mietern jederzeit ein Fernsehempfang möglich ist.
Bis 1991 brauchte man zum Aufstellen einer Satellitenantenne eine gebührenpflichtige Genehmigung der Bundespost. Diese Hürde gibt es nicht mehr, aber Hausbesitzer sind von Schüsseln an der Fassade meist nicht begeistert und versuchen diese Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes zu verhindern, wo es geht. Im Grundsatz darf jeder Mieter eine Parabolantenne anbringen, wenn sie fachmännisch installiert und an dem Ort angebracht wird, wo sie am wenigsten stört. Auf jeden Fall sollte man den Vermieter vorher fragen. Die Oberlandesgerichte Frankfurt und Karlsruhe sind der Ansicht, dass der Vermieter nur dann zustimmen muss, wenn es im Haus weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Kabelanschluss gibt.
Ausländern, die Programme in ihrer Sprache sehen wollen, kann man eine eigene Satellitenantenne nicht verwehren, wenn diese Programme nicht über Kabel zu empfangen sind. Darauf kann sich allerdings nicht berufen, wer mit einem entsprechenden Decoder fünf Programme aus seiner Heimat empfangen kann. Zusätzliche Kosten von 8 Euro im Monat hält der Bundesgerichtshof für zumutbar.
Ende April 2012 wurde die analoge Ausstrahlung des Satelliten-Programms abgeschaltet. Es war damals befürchtet worden, dass bei vielen Zuschauern mit alten Geräten der Bildschirm schwarz bleibt, denn man musste analoge Receiver und eventuell auch den Empfangskopf austauschen. Die Umstellung verlief jedoch ohne größere Probleme.
Bei Gemeinschaftsantennen, die vom Vermieter gestellt werden, kann die Umrüstung auf den Digitalempfang zu einer Mieterhöhung führen, denn der Austausch ist eine Maßnahme, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Die Umlage der Kosten auf die Miete wird sich in der Regel aber in engen Grenzen halten.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/12
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LNB (Low Noise Block, „rauscharmer Signalumsetzer“): Empfangskopf an der Parabolantenne
09.06.2018