Beim Kabelfernsehen wird das Programm nicht über Antennen empfangen, sondern per Kabel zum Zuschauer transportiert. Voraussetzung ist, dass das Haus verkabelt ist und sich in der Wohnung eine Anschlussdose befindet. Anders als beim Antennenempfang ist man hier an einen bestimmten Kabelfernsehanbieter gebunden, der eine monatliche Gebühr verlangt. Das Interesse am Kabelfernsehen ist in Deutschland leicht rückläufig. 17,3 Millionen Haushalte haben 2011 ihr Programm über Kabel empfangen. Damit ist die Zahl der Kabelkunden hinter die der Satelliten-Zuschauer zurückgefallen.
Der Markt wird von nur einer Handvoll Anbietern beherrscht. Von den fünf großen Kabelbetreibern sind nur drei in Berlin tätig. Der weitaus größte Anbieter „Kabel Deutschland“ hat gerade die Firma „Tele Columbus“ geschluckt. Die Zustimmung des Bundeskartellamtes steht allerdings noch aus. Durch die hohe Marktkonzentration gibt es im Kabelfernsehsektor keinen wirklichen Wettbewerb. Die Anbieter können deshalb den Kunden ziemlich nachteilige Verträge diktieren. Der Ruf der Kabelfirmen ist dementsprechend schlecht. Die Grundpreise belaufen sich für Einzelkunden auf 16 bis 19 Euro im Monat.
Auch im Kabel wird die Übertragung nach und nach vom analogen PAL auf das digitale DVB-C umgestellt. Im analogen Kabelnetz werden bis zu 32 Fernsehsender und 45 UKW-Radioprogramme bereitgestellt. Im digitalen Kabel sind es bis zu 100 Fernseh- und 70 Radiosender. „Kabel Deutschland“ bietet Neukunden mittlerweile kein analoges Kabelfernsehen mehr an. Für den digitalen Kabelempfang benötigt man einen Digitalreceiver, auch Kabelbox genannt. Dieses Empfangsgerät bieten die Kabelfernsehbetreiber zur Miete oder zum Kauf an. Man kann aber auch selbst im Fachhandel eine solche Box für rund 70 Euro erwerben. Sogenannte digitale Fernsehgeräte können die DVB-C-Signale direkt verarbeiten und benötigen keine Kabelbox mehr.
Bei der Digitalisierung haben die drei größten Anbieter im Jahr 2010 für die privaten Programme eine Grundverschlüsselung eingeführt, so dass man nur mit Zusatzkosten Sender wie RTL, Sat 1 oder Pro 7 sehen kann. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat sich zusammen mit den Verbraucherzentralen und dem Wohnungswirtschaftsverband GdW bisher erfolglos dagegen gewehrt. „Digital-TV darf nicht verschlüsseltes Bezahlfernsehen werden“, forderte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Zum Empfang von codierten Bezahlfernsehsendern wie „Sky“ muss man seit jeher vom Kabelanbieter einen Schlüssel, die sogenannte Smartcard, erwerben.
Für Mieter gibt es generell zwei verschiedene Wege, Kabelfernsehen zu beziehen. Entweder der Mieter schließt selbst einen Vertrag mit dem Kabelanbieter ab oder aber es besteht ein Vertrag zwischen dem Vermieter und der Kabelgesellschaft und die Kosten werden wie Betriebskosten abgerechnet. Beides hat Vor- und Nachteile.
Im ersten Fall kann sich der Mieter seinen Vertragspartner selbst aussuchen und den Anbieter wählen, der das für ihn günstigste Angebot hat. Dass zwischen Nutzer und Anbieter nicht noch der Vermieter als Dritter eingebunden ist, kann den Vorteil haben, dass man bei Störungen einen direkten Draht zur Kabelfirma hat. Man muss sich dann aber auch selbst darum kümmern. Ein Nachteil sind die meist höheren Kosten für Einzelanschließer sowie die meist zweijährige Mindestvertragslaufzeit, die bei einem unverhofften Umzug für Ärger sorgen kann. Bevor der Kabelanbieter einen Übergabepunkt im Keller installiert und das Kabel zur Wohnung zieht, wird die Erlaubnis des Vermieters benötigt.
Individuelle Verträge kommen aber nur in Betracht, wenn der Vermieter nicht schon für das ganze Haus einen Vertrag mit einer Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hat. Beim Anschluss von größeren Wohnanlagen erhält der Eigentümer meist günstigere Konditionen, so dass der Anschluss für den Mieter billiger wird. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Mieter einen einwandfreien Empfang haben. Nachteil für den Mieter: Er muss nehmen, was der Vermieter für ihn ausgesucht hat – selbst wenn er gar kein Kabelfernsehen haben will.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/12
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04.01.2018