Durchschnittlich wird ein Bad 25 Jahre lang genutzt, bis es erneuert wird. Nicht selten geschieht dies in Eigenregie des Mieters. Viele Arbeiten kann man selbst ausführen. Soll das Bad jedoch zur Wellness-Oase umgestaltet werden, ist der Weg zum Handwerker unerlässlich. Wichtig: Vor Beginn der Arbeiten muss der Vermieter sein Einverständnis geben.
Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein in die Jahre gekommenes Bad sanieren lässt, solange dieses uneingeschränkt benutzbar ist. Ein normaler Verschleiß ist hinzunehmen. Wenn zum Beispiel die Badewannenbeschichtung stark aufgeraut ist, Fliesen abfallen oder Leitungen undicht sind, muss der Vermieter die Schäden reparieren – das Bad modernisieren muss er nicht.
Keine Mieterhöhung bei Mietermodernisierung
Vor dem Beginn eigener oder im eigenen Auftrag durchgeführter Sanierungsarbeiten muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Es sollte unbedingt eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, in der festgelegt ist, welche Veränderungen vorgenommen, ob Kosten aufgeteilt und beim Auszug erstattet werden und wann die Arbeiten erfolgen sollen. Wichtig ist auch, dass der Vermieter schriftlich darauf verzichtet, beim Auszug des Mieters von diesem den ursprünglichen Zustand des Bades wiederherstellen zu lassen. Wenn der Mieter auf eigene Kosten saniert, kann der Vermieter natürlich keine Mieterhöhung für diese Modernisierung verlangen.
Wegen der guten Auftragslage ist es zurzeit schwierig, in Berlin kurzfristig Handwerker zu bekommen. Wartezeiten von mehreren Monaten sind durchaus möglich. Mit der Planung der Badsanierung muss also unbedingt rechtzeitig begonnen werden. Vor Beginn der Arbeiten sollten unbedingt mindestens drei Kostenvoranschläge eingeholt werden. Entsprechende Firmen findet man in den Gelben Seiten. Auch auf entsprechenden Internet-Plattformen lassen sich Handwerker finden und Angebote vergleichen.
Ein komplett saniertes, fünf Quadratmeter großes Bad kann 15.000 bis 20.000 Euro kosten – einschließlich neuer Leitungen für Wasser und Strom, neuer Fliesen, einer neuen Wanne oder Dusche und eines neuen WC. Bei Luxussanierungen mit Whirlpool und extravaganten Armaturen wird es natürlich teurer. Beseitigt der Mieter selbst Fliesen und Sanitärteile und entsorgt diese, kann er etwa 10 Prozent der Kosten sparen.
Die Dauer der Sanierung hängt vom Zustand des Bades und von den gewünschten Umbauten ab. Mit einer Woche ist mindestens zu rechnen, realistischer sind 10 bis 14 Tage.
Da das Bad in dieser Zeit nur eingeschränkt benutzbar ist, sollten rechtzeitig „Ersatzlösungen“ gesucht werden.
Wer die Badsanierung von Freunden vornehmen lässt, sollte daran denken, dass er keine Gewährleistung verlangen kann. Nicht selten werden solche Gefälligkeitsarbeiten letztendlich teurer als die Auftragsvergabe an einen Fachmann. Zudem kann bei offizieller Vergabe der Handwerkerlohn steuerlich geltend gemacht werden.
Mieter, deren Mobilität alters- oder krankheitsbedingt stark eingeschränkt ist, wollen trotzdem oft weiterhin in ihrer Wohnung bleiben. Gerade im Bad sind dann Arbeiten für eine barrierefreie Nutzung unumgänglich:
- Haltegriffe im Bereich der Badewanne oder Dusche,
- müheloser Einstieg in die Badewanne,
- Ersatz der Badewanne durch eine Dusche,
- bequeme Sitzhöhe der Toilette,
- Beseitigung von Schwellen,
- Verbreiterung des Durchgangs zur Toilette oder der Tür zum Badezimmer.
Bei Vorliegen einer Pflegestufe können die Kosten der baulichen Maßnahmen auf Antrag von der Pflegekasse, vom Sozialamt, vom Versorgungsamt, von Stiftungen und unter Umständen auch vom Vermieter ganz oder teilweise übernommen werden. Bauliche Veränderungen zur behindertengerechten Nutzung muss der Vermieter grundsätzlich dulden, allerdings mit Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für den Rückbau.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 7+8/12
Komfortable Bäder sind auch auf kleinem Raum möglich
Foto: blome
Rat und Tat
Es geht auch ohne Bohren
Schönheitsreparaturen im Bad können auch ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgen. Es darf auch in Fliesen gebohrt werden, um Halterungen, Regale, Spiegel oder Ähnliches anzubringen. Bei zu vielen „Versuchsbohrungen“, vor allem an unnötigen Stellen, kann der Vermieter beim Auszug Ersatz verlangen, wenn die Fliesen beschädigt sind. Bohrlöcher in den Fugen müssen dagegen beim Auszug nur verschlossen werden. Eine Alternative sind auch selbstklebende Haken und Halterungen sowie Teleskopstangen, die zwischen Boden und Decke oder zwei Wände eingespannt werden. Verputzte oder tapezierte Wände können mit einer Feuchtraumfarbe gestrichen, Fliesen mit einer Dekorfolie beklebt werden. Beim Überstreichen von Fliesen ist dagegen das Einverständnis des Vermieters notwendig.
rb
04.02.2019