Die auf dieser Seite abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 5/2013, Seite 14, Jens Sethmann: „Die Baggerspiele des Senators – Kann Michael Müller Berlins Wohnungsprobleme durch Neubau lösen?“
Zinslose Darlehen für Selbstnutzer
Wie kann man den Neubau von preisgünstigen Wohnungen und Häusern finanzieren? Derzeit beträgt der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) 0,5 Prozent. Es ist durchaus vorstellbar, dass die EZB für den Bau von preiswerten Wohnungen Geld auch völlig zinslos zur Verfügung stellt. Das Geld kann über das Bankennetz für eine geringe monatliche Bearbeitungsgebühr den bauwilligen Selbstnutzern oder Baugruppen zinslos zur Verfügung gestellt werden. Während einer planmäßigen Darlehenslaufzeit von 30 Jahren würde sich die monatliche Belastung nicht erhöhen und nach vollständiger planmäßiger Tilgung nach 30 Jahren auf null reduzieren. Ab diesem Zeitpunkt hätten die jeweiligen Eigentümer nur noch die laufenden Betriebskosten beziehungsweise das Wohngeld zu entrichten. Bei Bedarf könnte man die Tilgung auch strecken und so Mieten beziehungsweise Tilgungsraten von unter 5 Euro pro Quadratmeter monatlich erreichen.
Es reicht jedoch nicht aus, einfach nur Wohnungen in hohen Stückzahlen zu errichten, sondern man muss auch den derzeitigen und zukünftigen Bedürfnissen der Menschen gerecht werden. Die Wohnungen müssen generationsgerecht sein.
G. Dawid per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/2013, Seite 7, Wiebcke Schönherr:
„BGH-Urteil – Generelles Haustierverbot gestoppt“
Realitätsferne Richter
Sie schreiben „Katzen- und Hundeliebhaber“, was nur bedingt der Fall ist – die meisten sind schlicht Besitzer aus allen möglichen bekannten eigennützigen Gründen und weniger zum Wohl der Tiere, ihrer Mitmenschen und der Umwelt. Denken Sie nur an die akustischen Belästigungen, den Gestank, an die Unmengen von Katzenstreu und Futterverpackungen. Deshalb sind auch die Richter recht realitätsfern mit ihrer Entscheidung.
Es gibt tägliche Belästigungen und Behinderungen durch Hunde und ihre unverantwortlichen und teils rüden Halter, es gibt nicht wenige Menschen, die schon Unfälle und Beinaheunfälle mit über die Straßen flitzenden Katzen und Hunden gehabt haben. Ein einziger kleiner Dauerkläffer in der Nachbarschaft kann der ganzen Straße auf die Nerven gehen, wenn der Besitzer ihn ausführt, um einen frischen Haufen zu produzieren. Zu hoffen ist, dass Vermieter andere Gründe finden, Tierhalter abzulehnen.
K. Staden per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 5/2013, Seite 9, Birgit Leiß:
„Altkleidercontainer – Meistens ohne Genehmigung“
Alternative Lösung
Die einfache, von einem Bekannten praktizierte Lösung der Entfernung ungenehmigter Container sieht so aus: Eine seit einem Jahr erfolglos per gelben Button vom Ordnungsamt angeordnete Entfernung wurde alternativ durch eine vier- bis x-wöchige Befüllung mit Restmüll durchgesetzt. Eine zwischenzeitliche Entfernung des Mülls – er lag dann neben dem Container – half dem Aufsteller auch nicht, da dieser Müll und weiterer wieder eingeworfen wurde. Irgendwann war der Container weg.
J. Seifert per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 6/2013, Seite 21, Birgit Leiß:
„Protest im Internet: www – Aufgepasst!“
Nicht Problem des Mieters
Zu Ihrem Thema ein Fall aus der Praxis: Gegen anscheinend wahllos ausgewählte Bewohner hatte eine Eigentümerin vor einigen Monaten Anzeige erstattet, da die Bewohner angeblich acht Monate lang Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung mittels einer Webseite begangen haben sollen. Das Verfahren wurde eingestellt, es hätte aber bestimmt viele interessiert, wie man eigentlich via Internet Sachbeschädigung begehen kann. Monate vorher hatte sich bereits eine Richterin damit beschäftigt und alles für okay befunden. Aus der mündlichen Urteilsbegründung, sinngemäß: „Dass sich die Klägerin durch den Begriff ,Spekulant‘ angesprochen fühlt ist nachvollziehbar, aber nicht das Problem des beklagten Mieters.“
D.D. per E.Mail
Betr.: MieterMagazin 6/2013, Seite 26, Birgit Leiß:
„Urlaub – Ein guter Nachbar ist der beste Schutz“
Verräterische Fußmatte
Der von der Autorin sicher gut gemeinte Rat, die Fußmatte draußen zu lassen, ist in Mehrfamilienhäusern nicht immer praktikabel. Wenn nämlich bei der wöchentlichen Hausreinigung die Fußmatte hochgestellt wird und diese so stehenbleibt – was bei uns häufig vorkommt -, erkennen potenzielle Einbrecher daran die Abwesenheit der Mieter. Auch hier wären natürlich Nachbarn hilfreich, die die Fußmatte wieder richtig hinlegen. Leider ist das heutzutage wegen der Gleichgültigkeit vieler Leute nicht mehr selbstverständlich.
J. Teichmann per E-Mail
MieterMagazin 7+8/13
18.08.2013