Die Wohnungsbaugesellschaft GSW schließt in großen Teilen ihres Bestandes nur noch Staffelmietverträge ab. Das Vorgehen wird als „Planungssicherheit für die Mieter“ verkauft. Planungssicherheit gibt es freilich vor allem für den Vermieter: durch garantiert steigende Mieteinnahmen. Für Mieter sind Staffelmieten in aller Regel ein Nachteil.
In 23.000 GSW-Wohnungen kann man seit Mai nur noch einziehen, wenn man einen Staffelmietvertrag unterschreibt. Darin ist festgelegt, dass die Nettokaltmiete über vier oder acht Jahre jährlich um einen festen Betrag ansteigt. Darüber hinausgehende Mieterhöhungen, etwa über den Mietspiegel auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder über Modernisierungsumlagen sind dabei ausgeschlossen. „Dieses Mietmodell gibt jedem Wohnungsmieter Planungssicherheit über die künftige Mietentwicklung seiner neuen Wohnung“, meint GSW-Vorstand Jörg Schwagenscheidt, „denn mit Vertragsbeginn steht fest, wann sich die Miete im Laufe der kommenden Jahre wie ändern wird – Überraschungen sind damit ausgeschlossen.“
Der Berliner Mieterverein nennt das eine grobe Irreführung der Mieter und warnt vor Staffelmietverträgen. Für Mieter kommen sie fast immer teurer als reguläre Mietverhältnisse, denn der Vermieter setzt die Mieterhöhungsstufen regelmäßig höher an als die sonst üblichen Mietsteigerungsmöglichkeiten. Staffelmieten übersteigen deshalb besonders gegen Ende der Laufzeit das ortsübliche Mietniveau oft deutlich, ohne dass der Mieter eine Kappung verlangen könnte.
Die GSW erhöht die Monatsmiete jährlich um 20 Cent pro Quadratmeter. Bei einer Anfangsmiete von 6,50 Euro pro Quadratmeter wäre dass eine Steigerung um über drei Prozent. Für Wohnungsbestände, in denen regulär noch höhere Mietsteigerungen möglich sind – etwa weil sie in absehbarer Zeit modernisiert werden sollen -, wird die GSW sich allerdings nicht auf Staffelmieten festlegen. In Sozialwohnungen sind Staffelmieten nicht erlaubt.
Jens Sethmann
MieterMagazin 7+8/13
Die GSW zwingt Mieter in Staffelmietverträge
Foto: Christian Muhrbeck
01.02.2016