Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 4/2014, Seite 20, Wibke Werner:
„Zehn Fragen zum Müll – Getrenntsammeln heißt Kosten senken“
Gute Gründe für Mülltrennung
Dem Eingangsstatement des Artikels („Mülltrennung ist für einen Großteil der Berliner selbstverständlich“) kann ich nicht zustimmen. In dem von mir bewohnten Mehrfamilienhaus enthält die Restmülltonne zur Hälfte Müll, der in einen anderen Behälter gehört hätte. Ich hätte mich daher gefreut, wenn sie die Gründe für Mülltrennung noch einmal dargestellt hätten. Anders als der Volksmund witzelt, werden nämlich die verschiedenen Tonnen bei der BSR nicht wieder alle in eine große Tonne zusammengekippt, sondern getrennt weiterverarbeitet. Für Biomüll hat die BSR in eine Anlage zur Verarbeitung zu Treibstoff investiert – momentan ist diese nicht ausgelastet, weil nicht genügend Biomüll zusammenkommt. Landet Biomüll in der Restmülltonne, so wird er entweder deponiert, nimmt also Deponievolumen weg und erzeugt bei der Verrottung Methan, das in die Atmosphäre aufsteigt und zwanzigmal so klimaschädlich wie CO2 ist. Oder er wird verbrannt, was zu einer schlechteren Energiebilanz der Müllverbrennung führt, weil Biomüll sehr feucht ist. Biomüll ist kein Gartenkompost, es können dort auch die Schalen von Zitrusfrüchten und Speisereste reingekippt werden.
Die Abfuhr von Verpackungsabfall über die gelbe Tonne wird schon im Supermarkt bezahlt – wie auch im Artikel steht. Wer also Verpackungen in den Restmüll wirft, bezahlt die Müllabfuhr zweimal. Der Kunststoff aus Verpackungen in der gelben Tonne wird teilweise wiederverwertet, teilweise verbrannt. Kunststoff im Restmüll wird überhaupt nicht wiederverwertet.
Für getrennt gesammeltes Altpapier gibt es einen Markt, weil man daraus noch Kartons etcetera machen kann. Auch aus Glas kann man wieder Glas machen (weißes nur, wenn es nicht mit farbigem vermischt ist), was einen großen Teil der zur Glasherstellung benötigten Energie einspart.
U. Hergenhahn per E-Mail
Betr.: Umzug im Alter wegen Modernisierung
Denkanstoß
In meiner Mietwohnung der Degewo wohne ich seit 1986. Damals betrug die Miete 338 DM, heute 451 Euro Kaltmiete. Die Wohnung befindet sich im gleichen Grundzustand wie vor 28 Jahren, als ich einzog. Jegliche Veränderungen zur Verbesserung der Wohnqualität haben wir Mieter selber vorgenommen. In meinem Fall zahlte ich dem Vormieter 5000 DM für einfache Fliesen im Badezimmer und einige andere Kleinigkeiten. Ich war damals hilflos und unwissend und wusste nicht, welche Rechte ich hatte. Die einzige Verbesserung der Wohnqualität ist die Gas-Zentralheizung, die ungefähr in den 60er Jahren eingebaut wurde.
Nun werden die Häuser modernisiert. Natürlich hatte ich mich anfangs sehr darüber gefreut. Dann kam jedoch der Wermutstropfen: Die Miete wird sich sehr erhöhen. Diese kann ich mit meiner Rente nicht mehr aufbringen. Zurzeit bemühe ich mich um eine andere Wohnung, und nun kommt der nächste Schlag: Der neue Vermieter verlangt zwei bis drei Mieten im Voraus. In meiner Wohnung muss ich die vierteljährige Kündigungsfrist einhalten. Dann kommt der Umzug. In der neuen Wohnung befindet sich keine eingebaute Küche, nicht einmal ein Geschirrbecken oder Herd. All dies sind zusätzliche Kosten, die auf mich zukommen. Vieles an Inventar kann auch nicht mitgenommen werden, weil es nicht mehr passt, so die Gardinen, Auslegware, Möbel und dergleichen.
Nun ist man im Alter gezwungen, einen Bank-Kredit aufzunehmen. Wie entsetzlich. Haben unsere Politiker einmal darüber nachgedacht, wie dies alles ein Rentner – finanziell und gesundheitlich – schaffen kann?
Übrigens: Ich war mein ganzes Leben ohne Unterbrechung in Vollzeit berufstätig (45 Jahre), habe niemals etwas vom Staat abverlangt, dennoch gehe ich heute mit 72 Jahren arbeiten, um meine Rente aufzubessern. Für die Miete und alle anderen Kosten muss ich ganz alleine aufkommen.
Christel K., Name der Redaktion bekannt
Betr.: Mieter-Magazin 5/2014, Seite 14, Rosemarie Mieder:
„Zur Europawahl 2014 – Wohnen im europäischen Haus“
Wohnen als einklagbares Grundrecht
Durch ein einklagbares Grundrecht auf Wohnen wäre die Politik endlich zum Handeln gezwungen, zum Beispiel wieder den Sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, den sie praktisch verantwortungslos aufgegeben hat, um das Feld der profitorientierten Bau- und Immobilienwirtschaft zu überlassen. Ausreichend Geld ist vorhanden, das auf zahlreichen anderen „Prestige-Baustellen“ in Milliardenhöhe verpulvert wird. Wir werden sehen, welche Parteien für ein Grundrecht auf Wohnen, bezahlbare Mieten und Sozialen Wohnungsbau wirklich eintreten werden.
D. Unger per E-Mail
MieterMagazin 7+8/14
29.07.2014